Kommentar: Gut gelebt ohne Gesetz
■ Verstoß gegen die Verfassung? Peanuts
„Damit kann der Senator für Finanzen gut leben“, unter dieser Überschrift teilte das Rathaus gestern mit, daß der Bremer Staatsgerichtshof einen wesentlichen Artikel des Landeshaushaltsordnung für verfassungswidrig erklärt hat.
Im politischen Alltag kann der Bremer Senat offenbar schon seit längerem gut mit dem verfassungswidrigen Zustand leben. Es geht letztlich um die Rechte des Parlaments, die durch die Verquickung mit den Verwaltungsfunktionen der Deputationen geschmälert werden. Seit anderthalb Jahren sagen die Oppositionsparteien AfB und Grüne, daß das verfassungsrechtlich nicht in Ordnung ist. In der Bürgerschaftssitzung am 24.1.1996 wurde das Thema in aller Klarheit dargestellt und die Redner von CDU und SPD widersprachen der Kritik der Opposition nicht, sondern schwadronierten um den Punkt der Verfassungswidrigkeit wenig geschickt herum.
Die Experten des Justizressorts haben mehrfach schriftlich formuliert, daß die Klage vor dem Staatsgerichtshof offenkundig gut begründet ist. Der CDU lag eine eigene interne Expertise vor, die den Klägern Recht gab.
Kein Grund für den Senat, die verfassungsrechtswidrigen Zustände sofort zu ändern. Illegal, scheißegal. Kein Grund, für die Feier zum 50jährigen Bestehen der Verfassung nicht den schwarzen Anzug anzuziehen. Klaus Wolschner
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