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Kirche plant Dom-Kollekte beim Land

■ Ein Gutachten der evangelischen Kirche nimmt das Land Berlin für Sanierung und Erhalt des Doms am Lustgarten in die Pflicht. Die Baulast beträgt jährlich 15 Millionen Mark, 10 Millionen fehlen. Kulturve

Zwei arme Kirchenmäuse streiten um die Finanzierung des Berliner Doms am Lustgarten in Mitte. Auf das Land Berlin kommen Millionenforderungen der evangelischen Kirche für den Erhalt des Gotteshauses zu.

Denn die Eigentümerin des Domes, die „Evangelische Kirche der Union“ (EKU) hat in einem Gutachten feststellen lassen, daß das Land „umfassend baulastverpflichtet“ für das Gebäude ist. Diese Baulast aber beträgt jährlich etwa 15 Millionen Mark – Geld, das die Kulturverwaltung aber nicht hat.

Ausgangspunkt für das Gutachten des kirchenhistorischen Instituts der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) in Hannover war eine alte Streitfrage: Wem gehört der Berliner Dom? Das Eigentum des 1905 eingeweihten Gebäudes war zwischen dem Land, der Domgemeinde, der EKU-Stiftung „Oberpfarr- und Domkirche“ und der EKU selbst umstritten. Die Evangelische Kirche der Union ist ein Zusammenschluß evangelischer Landeskirchen, in dem unter anderem die Kirchen von Berlin, Brandenburg, Anhalt, Pommern, Rheinland und Westfalen vereinigt sind.

Das Gutachten benannte die Stiftung als Eigentümerin des Gebäudes. Die Stiftung kann damit weiterhin über teilweise strittige Punkte wie Verwendungszweck des Domes und Erhebung einer Eintrittsgebühr entscheiden.

Neben einer Empfehlung, die Rechtsverhältnisse zwischen der Domgemeinde und der Domstiftung neu zu regeln, legte sich das Gutachten vor allem in der Frage der Finanzen fest: Das Land sei wegen eines historisch begründeten Patronats verpflichtet, die Baulast für den von Kaiser Wilhelm II. erbauten Dom zu tragen.

Ebenfalls aus der Geschichte habe Berlin eine Pflicht, sich an den Unterhaltskosten des Gebäudes zu beteiligen. Der Dom war im Zweiten Weltkrieg zerstört und nach mehrjähriger und noch durch ein Großfeuer verzögerter Sanierung 1993 wiedereröffnet worden.

Die 120 Millionen Mark für diese Sanierung wurden vom Bund und der EKD getragen, doch der Unterhalt für das Gebäude ist bisher nicht abschließend geregelt. Für Erhalt und Sanierung stehen in diesem Jahr nach Angaben des EKU-Präsidenten Wilhelm Hüffmeier rund 1,3 Millionen Mark aus staatlichen und kirchlichen Zuschüssen, 2,6 Millionen Mark aus Spenden und Mieten und etwa eine Million aus Krediten und Rücklagen zur Verfügung.

Im Gegensatz zu diesen insgesamt knapp 5 Millionen Mark beträgt die gesamte Baulast aber alles in allem etwa 15 Millionen Mark – um die Schließung dieser Lücke und auf der Grundlage des Gutachtens beginnt nun der Poker zwischen Kirche und Staat, bestätigte Hüffmeier.

Zwar wolle die EKU mit dem Gutachten „keine Forderungen erheben“ und erkenne die bisherigen Zahlungen des Landes durchaus an. Doch die Unterstützung solle sich erhöhen und vor allem durch einen Vertrag „rechtlich gesichert werden“.

„Das ist ein Gutachten, nicht mehr und nicht weniger“, meint dagegen der Sprecher der Kulturverwaltung, Axel Wallrabenstein. Die Expertise werde in der Kulturverwaltung nun sorgfältig untersucht. Sicher sei bislang aber nur eines: „Geld gibt es bei uns sowieso nicht.“ Bernhard Pötter

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