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Gebührenakrobatik II

Wenn es um die kleinen und großen Schönheitsfehler ärztlicher Abrechnungen geht, können nur die Patienten den Stein ins Rollen bringen. „Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter“, sagt AOK-Chefin Karin Schwemin. Jeder Versicherte könne anhand seines Ausdrucks überprüfen, ob bei der Abrechnung alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Dies gilt auch für die Techniker Krankenkasse (TK): „Nach dem fünften Sozialgesetzbuch sind wir dazu verpflichtet, die Daten zur Verfügung zu stellen“, so Michael Bär von der TK.

Die kassenärztliche Vereinigung (KV) teilt jedes Jahr 1,3 Milliarden Mark unter den rund 3.060 niedergelassenen Ärzten der Hansestadt auf. In den letzten zehn Jahren sind nach Auskunft von KV-Sprecherin Belinde Diethelm nur zweimal Verdachtsmomente gegen Ärzte wegen Betruges an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden. lian

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