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Herbe Niederlage für die Menschlichkeit

■ betr.: „Missouri liegt in Winter hude“, taz vom 21. 10. 97, „Keine Gnade für Alan Banni ster“, taz vom 23. 10. 97

Die Menschlichkeit hat eine herbe Niederlage erlitten. Ein Mensch durfte nicht mehr leben, weil ein Staatsanwalt sich profilieren und wiedergewählt werden will; weil ein Politiker sich für den Weg des geringsten Widerstandes entschieden hat; weil die Mehrheit des Volkes Köpfe rollen sehen möchte. Und es geschieht in einem Land, das wir nach wie vor als „zivilisiert“ bezeichnen, dessen höchste Repräsentanten sich anmaßen, Menschenrechtsverletzungen in anderen, weniger „zivilisierten“ Staaten anzuprangern.

Ein Mensch ist im Namen von Recht und Gerechtigkeit ermordet worden, und die Welt interessiert sich für die Sex-Affären des Präsidenten jenes Landes, in dem das möglich ist. Laut schreien möchte man angesichts der Erkenntnis, in welch kranker Welt wir leben. Uwe Tünnermann, Lemgo

Die Hinrichtung von Alan Bannister war für mich Anlaß, die Veröffentlichungen von amnesty international zu diesem Thema noch einmal durchzusehen. Nach einer – allerdings älteren – Veröffentlichung von ai haben einige Staaten der USA, meist nordöstlich gelegen, keine Todesstrafengesetzgebung. Es sind dies: North Dakota, Kansas, Minnesota, Iowa, Wisconsin, Michigan, West Virginia, District of Columbia, New York, Massachusetts, Rhode Island, Maine.

Wer gegen die Todesstrafe ist, kann ja vielleicht einmal überlegen, wie man diese Staaten in ihrer bisherigen Haltung unterstützen kann (die Tendenz geht ja wohl eher dahin, auch dort die Todesstrafe einzuführen, was nach internationalem Recht möglich ist, weil die USA das entsprechende UN- Protokoll nicht unterzeichnet haben) und wie man umgekehrt die restlichen Staaten – zum Beispiel durch Tourismus- oder Konsumboykott – spüren lassen kann, daß man mit ihrer Gesetzgebung nicht einverstanden ist. [...]

Noch ein Wort zur Hinrichtungswelle in den USA: Ich glaube, daß dies mit der Methode der Giftinjektionen zusammenhängt. Hörte man früher immer wieder von spektakulären Vorfällen bei Hinrichtungen, so haben die Tötungen durch Gift einen klinisch- antiseptischen Charakter, sie werden ja auch folgerichtig in den Gefängniskrankenhäusern durchgeführt. Hier wird sozusagen ein „unheilbar Kranker“ einer „Behandlung“ unterzogen, die im „Einschläfern“ besteht. Da sinkt die Hemmschwelle natürlich gewaltig. Klaus-Jürgen Schmidt,

Bad Ems

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