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Beim Energierecht auf dem Weg zum Kompromiß

■ Energiewirtschaftsgesetz wird nach langem Hickhack vermutlich im November abgestimmt

Bonn (AFP/dpa) – Die geplante Neuregelung des Energierechts wird voraussichtlich noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet. In einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Bundestag einigten sich die Vertreter der Koalitionsfraktionen auf einen Kompromiß. Klärungsbedarf soll es allerdings noch beim Stromeinspeisungsgesetz geben, das unter anderem den Einspeisepreis für Windstrom festlegt.

Die Bündnisgrünen betonten gestern, daß sich ein Gesetzesmodell abzeichne, das der Stromwirtschaft etwas mehr Wettbewerb abringt und erneuerbaren Energien auch künftig eine Chance einräumt. Die Entwürfe zum neuen Energiewirtschaftsgesetz und zum Stromeinspeisungsgesetz seien so gut wie abstimmungsreif, erklärte die umweltpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Michaele Hustedt. Dennoch gebe es noch viel Nachbesserungsbedarf, bemängelte sie.

Das neue Energierecht, das die Spielregeln für die bevorstehende Öffnung der Strom- und Gasmärkte festlegen soll, dürfte nach Angaben der Grünen-Politikerin bereits Mitte November den zuständigen Wirtschaftsausschuß und das Plenum des Bundestages passieren. Die von einzelnen Koalitionspolitikern geforderte Senkung des Entgelts für Strom aus Windkraft, die nach Überzeugung von Anlagenbetreibern und Umweltpolitikern das Aus für Windenergie bedeutet hätte, sei „noch nicht ganz vom Tisch, hat aber kaum Chancen, sich durchzusetzen“. Mehr Gewicht werde die Nutzung von Biomasse erhalten.

Inhaltlich wurden der Ursprungsvorlage von Wirtschaftsminister Rexrodt auf Druck von Interessenverbänden und der Opposition mehrere „positive“ Elemente hinzugefügt, sagte Hustedt – so etwa eine Durchleitungsregelung, die festlegt, daß die großen Stromkonzerne den Strom von Wettbewerbern diskriminierungsfrei durch ihr Netz lassen müssen. Auch habe sich ein sogenanntes Alleinabnehmersystem durchgesetzt, das die Wettbewerbsposition vor allem der kommunalen Stromversorger zunächst bis 2005 befristet sichern soll.

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