: FDP muß voll löhnen
■ FDP verliert auch zweiten Prozeß um die volle Lohnfortzahlung ihrer Mitarbeiter
Köln (AFP) – Die FDP ist auch in zweiter Gerichtsinstanz mit dem Versuch gescheitert, zwei Mitarbeitern ihrer Parteizentrale die Lohnfortzahlung bei Krankheit per Änderungskündigung um 20 Prozent zu kürzen. Das Landesarbeitsgericht Köln wies die Berufung der FDP gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Bonn gestern nach nur 15minütiger Verhandlung zurück. Schon während der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter der FDP nahegelegt, ihre Berufung zurückzuziehen. Dies lehnten die Liberalen aber ab; sie wollten eine grundsätzliche Klärung. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Der Richter erklärte, die beiden Mitarbeiter – ein Pförtner und ein Haustechniker – nähmen für das Erscheinungsbild der FDP keine bedeutsame Stellung ein. Damit wies er die Argumentation der Partei zurück, die FDP würde als „Tendenzbetrieb“ erheblichen Schaden erleiden, wenn sie die Ergebnisse ihrer politischen Arbeit nicht selbst anwende.
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