: FDP muß voll löhnen
■ FDP verliert auch zweiten Prozeß um die volle Lohnfortzahlung ihrer Mitarbeiter
Köln (AFP) – Die FDP ist auch in zweiter Gerichtsinstanz mit dem Versuch gescheitert, zwei Mitarbeitern ihrer Parteizentrale die Lohnfortzahlung bei Krankheit per Änderungskündigung um 20 Prozent zu kürzen. Das Landesarbeitsgericht Köln wies die Berufung der FDP gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Bonn gestern nach nur 15minütiger Verhandlung zurück. Schon während der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter der FDP nahegelegt, ihre Berufung zurückzuziehen. Dies lehnten die Liberalen aber ab; sie wollten eine grundsätzliche Klärung. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Der Richter erklärte, die beiden Mitarbeiter – ein Pförtner und ein Haustechniker – nähmen für das Erscheinungsbild der FDP keine bedeutsame Stellung ein. Damit wies er die Argumentation der Partei zurück, die FDP würde als „Tendenzbetrieb“ erheblichen Schaden erleiden, wenn sie die Ergebnisse ihrer politischen Arbeit nicht selbst anwende.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen