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Regierung will nicht für NS-Zwangsarbeit zahlen

■ Gericht entscheidet heute über Klage von 20 Jüdinnen, die unentgeltlich arbeiten mußten

Bonn (AFP) – Für ein besonderes Gesetz zur Entschädigung von früheren NS-Zwangsarbeitern sieht die Bundesregierung nach wie vor keinen Bedarf. Das geltende System der „Wiedergutmachung“ sei sorgfältig abgestimmt und berücksichtige im jeweiligen Fall „die Schwere des Eingriffs und seiner Folgen“, betonte die Regierung in ihrer gestern veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der PDS. Die PDS- Anfrage bezog sich auf den Fall von 20 jüdischen Zwangsarbeiterinnen, der derzeit vor dem Bonner Landgericht verhandelt wird.

Die Klägerinnen mußten während des Krieges in einer Munitionsfabrik beim Konzentrationslager Auschwitz unbezahlt arbeiten. Auch nach dem Krieg verweigerten die Rechtsnachfolger den Frauen eine Bezahlung, obwohl sie vom Bund 2,5 Millionen Mark für den Verlust des Werkes erhalten hatten. Das Gericht will heute in dem Präzedenzfall entscheiden, ob den Klägerinnen besondere Entschädigungen durch die Bundesrepublik zustehen.

Die Regierung unterstrich jedoch, bis auf eine Ausnahme hätten alle Klägerinnen bereits Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten. Sie lehnt besondere Entschädigungszahlungen mit dem Hinweis auf internationale Verträge wie etwa das Londoner Schuldenabkommen von 1953 ab. Darin waren die Forderungen von Zwangsarbeitern „bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt“ worden. In ihrer jetzigen Stellungnahme bewertet die Bundesregierung die Reparationsfrage als historisch überholt.

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