piwik no script img

■ Westdeutsche Löhne sind diskriminierendBundeskartellamt kritisiert Berliner Senat

Berlin (taz) – Das Bundeskartellamt hat dem Berliner Senat untersagt, Aufträge für den öffentlichen Straßenbau nur an solche Firmen zu vergeben, die den örtlichen Tariflohn zahlen. Seit Jahren läßt sich der Senat von Firmen, die sich um einen Bauauftrag bewerben eine sogenannte „Tariftreue-Erklärung“ geben. Damit verpflichten sich die Unternehemen, ihre Beschäftigten nicht unter dem in Berlin geltenden Tariflohn zu entlohnen. Das Bundeskartellamt argumentiert, dieses Vorgehen verstoße gegen das „kartellrechtliche Diskriminierungsverbot“, da das Land Berlin bei der Nachfrage von Straßenbauleistungen marktbeherschend sei. Vor zwei Monaten hatte das Land eine Abmahnung bekommen. Der Senat hatte dagegen eingewandt, mit dieser Klausel Dumpinglöhne verhindern zu wollen. Dies, so das Kartellamt, werde mit dem bundesweiten Entsendegesetz erreicht, welches Mindestlöhne auf dem Bau festlege. Diese Löhne liegen unter dem Tariflohn. roga

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen