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■ Fußball,TV,KartellGute Chancen für DFB

Karlsruhe (taz) — Alle wollen das Vermarktungsmonopol des DFB für die TV-Rechte behalten. Die Vereine, das Fernsehen, die Rechteverwerter — nur das Kartellamt sieht hierin ein unzulässiges Kartell. Gestern verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Frage, ob der DFB weiterhin die Senderechte für Europapokalspiele im Paket verkaufen darf (taz von gestern). „Heute geht es nur um den Europapokal, nicht um die Bundesliga. Beide Fragen können durchaus unterschiedlich beantwortet werden“, stellte Karlmann Geiß, Chef des BGH-Kartellsenats, gleich zu Beginn klar. Den Unterschied sah er darin, daß der Pokal von der Uefa gesteuert werde und der DFB hier nur eine unbedeutende Rolle spiele – bei der Bundesliga halte er die Fäden der Hand. DFB-Anwalt Otfried Lieberknecht wollte das nicht gelten lassen: „Der DFB ist der deutsche Zweig der Uefa“. Umstritten war, wer eigentlich Veranstalter der Pokalspiele ist. Das Kartellamt meint: die Vereine, der DFB sagt: die Uefa. „Bei einem internationalen Freundschaftsspiel kosten die Fernsehrechte nur ein Zehntel des Geldes, das ein Europapokalspiel einbringt“, so Lieberknecht. Der BGH ließ Sympathien für die DFB-Argumente erkennen und urteilt am 16.12. rath

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