: Jagdszenen in Bismarcks Sachsenwald
■ Jagdaufseher erschießt Nachbarshunde: Musterklage gegen Jäger angestrebt
Jürgen Thrams ist „seelisch am Ende“. „Ohne Vorwarnung“, so sein Vorwurf, habe der Kuddewörder Jagdaufseher Uwe J. am Dienstagmorgen bei Dunkelheit seine beiden Schäferhunde Lucy und Bronko erschossen – nur weil diese nahe des bismarckschen Sachsenwaldes zwischen Grande und Trit-tau herumtollten. Mit einem „exemplarischen Musterprozeß“will der Ex-Lauenburger BUND-Vorsitzende und promovierte Meeresbiologe nun der „schießwütigen Jägerschaft“zu Leibe rücken.
Wie so oft, ließ die Familie Thrams auch in dieser Woche ihre beiden Rassehunde schon vor der Dämmerung in den Garten. Unerwartet sprangen die verspielten Tiere jedoch über den Zaun und machten sich zum Forstweg davon – dann knallten Schüsse. „Der hat auf die Hunde gelauert und sie dann einfach abgeknallt“, ist sich Ehefrau Gabriele Thrams sicher. Was wolle sonst ein Jäger im Dunkeln im Wald?
Doch die in Familie Thrams Augen willkürliche Schießerei ist durch Behörden-Vorschriften gedeckt. „Es wird keine strafrechtlichen Ermittlungen geben“, so der Kuddewörder Polizeivorsteher Herrmann Cechini. „Nach den jetzigen Erkenntnissen handelt es sich um eine Notwehrsituation.“Jagdaufseher Uwe J. sei nach eigenen Angaben von den beiden Tieren angefallen worden. Jürgen Thrams bestreitet das: „Die Hunde sind von hinten per Blattschuß erschossen worden.“
Ohnehin egal: Denn laut Kreis-Hundeverordnung sind freilaufende Vierbeiner für Jagdwächter Tag und Nacht Freiwild. Cechini: „Er darf einen Hund oder Katze erschießen, wenn die Tiere frei herumhetzen oder wildern.“Was viele HundehalterInnen nicht wissen: Solche Vorschriften – Waldordnung genannt – gelten auch in Hamburg: „Absoluter Anleinzwang", so Bergedorfs Forstmeister Elk Werhahn, der das städtische Areal im Sachsenwald hütet. Er räumt aber ein, daß die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben müsse: „Das geht vom Locken, Einfangen bis zum Totschießen“, so Wehrhahn. „Das ist wie bei einem Polizisten, der einen Räuber fangen will. Der muß auch zuerst hinterherlaufen.“Voraussetzung für den staatlichen Todesschuß sei daher: „Der Hund ist außer Kontrolle und gehorcht nicht.“
Jürgen Thrams bezweifelt den Persilschein für Jagdaufseher. Nach dem Bundesjagdgesetz sei ihnen vielmehr das Abschießen von freilaufenden Hunden in der Dunkelheit im Wald untersagt. Und Sonnenaufgang war erst eine Stunde später. Kai von Appen
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