: Auch Trunkenheit im Paddelboot ist strafbar
Die christliche Seefahrt und der Genuß alkoholischer Getränke werden zwar im volkstümlichen Liedgut oft in Zusammenhang gebracht. Doch auch auf dem Wasser muß es nüchtern zugehen. Das mußte gestern auch ein 19jähriger Mann vor dem Lübecker Amtsgericht erfahren. Ein Jugendrichter verurteilte ihn zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit, weil er im Juli betrunken auf der Trave gepaddelt war. Morgens gegen drei Uhr war der junge Mann mit einem Schlauchboot zu einer Travefahrt gestartet, mit 1,5 Promille Alkohol im Blut. Das wurde ihm zum Verhängnis. Die Wasserschutzpolizei stoppte ihn nicht etwa, weil er in Schlangenlinien schipperte, sondern weil sein Boot nicht beleuchtet war. Fahrlässiges Führen eines Fahrzeugs und Trunkenheit im Verkehr lautete die gestrige Anklage. Er habe keine Ahnung von der Seeschiffahrtsordnung, erklärte der reuige Sünder zu seiner Entschuldigung. Das brachte ihm neben der Verurteilung noch eine Ermahnung des Richters ein: Vor der nächsten Bootstour solle er sich doch bitteschön mit den einschlägigen Vorschriften bekannt machen. lno
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