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Bei Diskriminierung: Schadenersatz!

■ Bonner Bündnisgrüne legen Gesetzespaket zur Frauenförderung in der Arbeitswelt vor. „Lohngefälle gegenüber Männern abbauen“

Bonn/Berlin (taz) – Als „Vorarbeit für eine rot-grüne Regierung“ sieht Irmingard Schewe-Gerigk das gestern von ihr vorgestellte Gesetzespaket der Bündnisgrünen im Bundestag. Die drei Gesetzentwürfe gegen Frauendiskriminierung in der Arbeitswelt seien als Sofortprogramm gedacht, so die frauenpolitische Sprecherin. Eine rot-grüne Bundesregierung könne sie bereits „innerhalb der ersten hundert Tage Amtszeit“ kostenneutral umsetzen.

Die bündnisgrünen Frauen wollen das Bürgerliche Gesetzbuch, das die Privatwirtschaft regelt, in mehreren Punkten modernisieren und an EU-Vorgaben anpassen. Das Verbot von unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung soll nunmehr eindeutig festgeschrieben werden. Wenn eine Frau aufgrund ihres Geschlechts eine Stelle nicht bekommt, soll ihr nun ein Schadenersatz von sechs Monatsverdiensten zustehen. Die bisherige Rechtsformulierung entspreche nicht den Anforderungen des europäischen Rechts und verfehle die „abschreckende Wirkung“ einer Sanktion, hatte auch schon der Europäische Gerichtshof im April dieses Jahres moniert.

Ziel der bündnisgrünen Frauen ist es auch, das Gefälle zwischen Frauen- und Männerlöhnen zu beseitigen. „Arbeiterinnen verdienen im Schnitt 71,1 Prozent des Lohns ihrer männlichen Kollegen, weibliche Angestellte 61,9 Prozent“, heißt es in der Begründung des Gesetzespakets. Das im Bürgerlichen Gesetzbuch neu verankerte Prinzip „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ soll nunmehr in allen Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen Anwendung finden. Erhoffte Folge: Eine Erzieherin, der die Verantwortung für eine Schar herumwuselnder Kinder obliegt, dürfte dann nicht mehr niedriger eingestuft werden als ein Hausmeister am städtischen Theater, der die Verantwortung für herumstehende Scheinwerfer trägt. Nicht als förmlicher Gesetzentwurf formuliert ist ein drittes Anliegen der Bündnisgrünen: Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen Unternehmen bevorzugt werden, die Frauenförderung betreiben. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist das bereits Gesetz. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun aber einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese Möglichkeit der Frauenförderung ausschließt.

Die Bündnisgrünen verweisen demgegenüber auf das sogenannte Beentjes-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Berücksichtigung sozialer Kriterien erlaubt. Legen mehrere Unternehmen gleich hohe Angebote vor, sollte nach den Vorstellungen der Bündnisgrünen die Firma bevorzugt werden, die zum Beispiel Teilzeitarbeit für weibliche Führungskräfte anbietet oder Ausbildungsplätze paritätisch besetzt. Ute Scheub

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