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Kein Hasch mehr am Steuer und weniger Alkohol

■ In der letzten Sitzung vor der Weihnachtspause billigt der Bundesrat ein totales Drogenverbot im Straßenverkehr. Bei der Promillegrenze härtere Regelung gefordert. Postgesetz verabschiedet

Bonn (dpa/taz) – Die Liste ist detailliert, das Verbot total: der Konsum von Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin und Designerdrogen ist jetzt im Straßenverkehr explizit untersagt. Der Bundesrat billigte am Freitag ein totales Drogenverbot für Verkehrsteilnehmer. Wer trotzdem mit den im Gesetz aufgelisteten Rauschmitteln erwischt wird, muß mit Geldbußen bis zu 3.000 Mark und Fahrverbot rechnen. Außerdem will der Bundesrat schärfer gegen Alkoholsünder am Steuer vorgehen. Er rief deshalb am Freitag gegen die vom Bundestag beschlossene „weiche“ Alkoholgrenze im Straßenverkehr von 0,5 Promille mit der Mehrheit der SPD-geführten Länder den Vermittlungsausschuß an. Der Bundesrat dringt darauf, daß bereits ab 0,5 Promille Blutalkohol am Steuer ein Fahrverbot und empfindliche Geldstrafen fällig werden.

In ihrer letzten Sitzung vor der Weihnachtspause billigte die Ländervertretung vier Gesetzeskompromisse aus dem Vermittlungsausschuß, denen der Bundestag bereits zugestimmt hat. Dazu gehört die Mehrwertsteuererhöhung von 15 auf 16 Prozent zum 1. April 1998 zur Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes. Damit wird der drohende Anstieg der Beitragssätze von 20,3 auf 21 Prozent abgewendet.

Auch das neue Postgesetz kann nun nach Billigung des Vermittlungsvorschlages wie vorgesehen am 1. Januar 1998 in Kraft treten. Mit der Novelle wird der Briefverkehr in Deutschland schrittweise für den Wettbewerb freigegeben. Dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzespaket, mit dem Kinder besser vor Sexualverbrechern geschützt und Gewalttäter schärfer bestraft werden sollen, stimmte der Bundesrat zu. Allerdings riefen die Länder gegen die Zulassung von Videovernehmungen von Kindern im Strafprozeß den Vermittlungsausschuß an, um die Regelungen noch zu verbessern. Weitere Verbesserungen im Vermittlungsausschuß will der Bundesrat auch bei anderen Gesetzen erreichen: beim Tierschutzrecht, beim Pflanzenschutzgesetz, beim Psychotherapeutengesetz, beim Atomgesetz und beim Energiewirtschaftsrecht.

Zu Beginn der Sitzung hatte der Bundesrat der in der NS-Zeit gequälten und ermordeten Sinti und Roma gedacht. Anlaß war der sogenannte Auschwitz-Erlaß am 16. Dezember 1942.

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