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Unerlaubt Mülldeponie betrieben

■ Haftstrafe für umweltgefährdende Abfallbeseitigung

In einem der größten Umweltprozesse ist ein 52jähriger Prokurist am Montag zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Schöffengericht Tiergarten sprach den Angeklagten des unerlaubten Betreibens von zwei Deponien sowie der Gefährdung eines Naturschutzgebietes mit einem Gesamtschaden von schätzungsweise zehn Millionen Mark schuldig. Der Prokurist veruntreute außerdem über 100.000 Mark durch eine fingierte Beratertätigkeit und führte einen falschen Professorentitel.

Der Firma des Angeklagten hatte die Treuhand mietfrei zwei ehemalige LPG-Gelände in Wartenberg und Bohnsdorf überlassen. Durch eine Gesetzesänderung war es dem 52jährigen 1995 möglich, ein Jahr lang ohne Genehmigungen der Umweltbehörde Bauschutt- und den durch Schwermetalle besonders gefährlichen Baumischabfall zu lagern.

Auf der Deponie Wartenberg ließ er Bodenaushub bis in das Naturschutzgebiet Wartenberger Luch anhäufen. Das ökologisch besonders wertvolle Feuchtgebiet wurde irreparabel geschädigt. ADN

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