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Späte Rehabilitation für toten Deserteur

■ Gericht hebt vollstrecktes Todesurteil gegen Marinesoldaten auf

Köln (dpa) – 52 Jahre nach Kriegsende hat das Kölner Landgericht ein Todesurteil gegen einen Marinesoldaten der Wehrmacht aufgehoben. Er war fünf Tage nach Kriegsende als Deserteur hingerichtet worden. Das Todesurteil gegen den Maschinenmaat Rainer Beck war wegen „Fahnenflucht im Felde“ gefallen.

Aus Angst, als sogenannter „Halbjude“ in Deutschland getötet zu werden, war Beck Ende 1944 nicht aus den Niederlanden zurückgekehrt, wo er zuletzt Dienst tat. Diese „Entfernung des Herrn Beck von der Truppe“ sei gerechtfertigt gewesen, so die Richter der 13. Großen Strafkammer in ihrem Beschluß vom 19. Dezember 1997. Beck habe sich „in einem Notstand befunden“. Wegen eines Marschbefehls nach Deutschland habe er damit rechnen müssen, als „Halbjude“ entdeckt und verhaftet zu werden. Diese „Gefahr für sein Leben“ habe Beck „ausschießlich durch seine Flucht aus der Marine abwenden können“. Der richterliche Beschluß erging auf Antrag der Kölner Staatsanwaltschaft. Sie hatte das Verfahren neu aufgerollt, nachdem Dozenten und Studenten der evangelischen Fachhochschule Hannover die Aufhebung des Todesurteils gefordert hatten.

(Az: 113/33-97)

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