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Frauenfeind bei der Polizei befördert

■ Trotz belästigender Äußerungen gegenüber einer Kollegin wurde ein Bremerhavener Kripobeamter befördert – gegen den Willen der Frauenbeauftragten der Bremerhavener Polizei

Der Bremerhavener Kripo-Mann Herbert J. gilt unter seinen Kollegen als hartgesottener Polizist. Als vor Jahren ein Feuerteufel versuchte, sein Auto und sein Haus anzuzünden, zuckte N. nur mit den Achseln, erninnern sich Kollegen. „Solange mein Arsch nicht anbrennt...“, soll er gesagt haben. Ähnlich rauh war der Ton, den sich offenbar eine seiner Mitarbeiterin anhören mußte: „Du trägst diese Brosche doch nur, weil Du nichts in der Bluse hast“, beleidigte Herbert J. die Frau ihren Angaben zufolge im Fahrstuhl. Wenig später habe er ihr in einer Zeitschrift das Bild eines barbusigen Models gezeigt. „Soviel hast Du doch wohl auch“, fragte er laut Aussage der Frau und tippte auf die Brust des Mannequins. Als Herbert J. sich laut Beschwerde der Frau vor ihren Schreibtisch stellte und ruckartig die Hüften bewegte, war für sie das Maß voll. Die Sekretärin beschwerte sich bei der Frauenbeauftragten der Polizei. Herbert J. und seine Kollegen mußten sich eine Belehrung der Dienststellenleitung anhören.

Seit diesem Tag galt die Verwaltungskraft, die inzwischen auf eigenen Wunsch versetzt worden war, als Nestbeschmutzerin. Herbert J. aber machte gute Miene zum bösen Spiel: Er entschuldigte sich. Die Frau zog ihre Beschwerde daraufhin zurück und erklärte, sie habe sich niemals sexuell diskriminiert oder gemobbt gefühlt. „Sie hat gemerkt, daß sie keine Chance hatte“, erinnert sich eine Kollegin. „Die war völlig mit den Nerven runter“, bestätigt eine andere.

Herbert J. dagegen machte Karriere. Er ist jetzt zum Kommissariatsleiter aufgestiegen, obwohl die Frauenbeauftragte Widerspruch gegen die Beförderung eingelegt hatte. Trotz seiner fachlichen Qualifikation sei Herbert J. aufgrund seines frauenfeindlichen Verhaltens nicht teamfähig und als Führungskraft ungeeignet, argumentierte die Frauenbeauftragte. Nach Paragraph 9 des Bremischen Beamtenrechts muß ein Bewerber nämlich neben „Eignung und fachlicher Leistung“auch die „Befähigung“für ein Amt nachweisen, und dazu gehört u.a. soziale Kompetenz. Oberbürgermeister Manfred Richter (FDP), der auch Polizeidezernent ist, wies den Einspruch gegenüber der Frauenbeauftragten zurück: Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun.

Bei der Polizei will niemand mehr über die Angelegenheit reden, schon gar nicht der Betroffene: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen, es ist gar nichts passiert, und über private Gespräche mit Mitarbeiterinnen rede ich nicht mit der taz.“Auch die Frauenbeauftragte, die den Widerspruch formuliert hat, schweigt. „Kein Kommentar, Datenschutz.“Der stellvertretende Polizeichef Dierschke hat noch nie von dem Fall gehört. „Als Mann – null Ahnung. Bei mir hat sich noch keine Dame beschwert, aber ich bin auch nicht der richtige Ansprechpartner.“Die Polizeipressestelle verweist an den Magistrat.

In dem Kommissariat sei es „offenkundig so gewesen ist, daß ein unpassender Ton und eine nicht sehr angenehme verbale Atmosphäre“geherrscht habe, bestätigt Magistratssprecher Wilfried Moritz. Die Vorwüfe seien „unbestritten“. J. sei nicht der alleinige Übeltäter gewesen. In der gesamten Abteilung hätte sich ein „schlüpfriger Ton eingebürgert“. Herbert J. habe „aber wohl überzogen“. Auf die Frage, warum diese Einschätzung nicht wenigstens in die Beurteilung eingeflossen sei, hat Moritz eine einfache Antwort. Da die Sekretärin die Beschwerde zurückgenommen hätte, habe es „keinen Anlaß für disziplinarrechtliche Maßnahmen gegeben“auch wenn die Rücknahme der Vorwürfe möglicherweise unter dem Druck der Kollegen geschehen sei.

Seitdem der Magistrat 1993 die „Dienstanweisung zum Verbot der sexuellen Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz“vom Land Bremen übernommen hat, hätten sich drei Frauen über derartige Belästigungen beschwert. In den beiden anderen Fällen, die gravierender gewesen seien, wären die Männer versetzt worden, so Moritz. Der Fall Herbert J. sei „eben auf der untersten Ebene erledigt“worden und das sei „durchaus im Sinne der Dienstvorschrift“. kes

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