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Emsufer ist schutzwürdig

■ Niedersächsische Umweltverbände: Emssperrwerk verstößt gegen EU-Recht

Hannover (taz) – Gegen europäisches Naturschutzrecht verstößt nach Ansicht der niedersächsischen Umweltverbände das in der Ems geplante Sperrwerk, mit dem den Schiffen der Papenburger Meyer-Werft der Weg zum Meer erleichtert werden soll. In Emden, wo seit sechs Wochen die Einwendungen gegen das Sperrwerk erörtert werden, haben BUND, WWF und Naturschutzbund jetzt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Ostseeautobahn gegen das Meyerstauwehr ins Feld geführt. Nach dem BVG-Urteil gilt auch in der Bundesrepublik bereits die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU, obwohl sie Bonn noch nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Durch den Bau des Emssperrwerkes würde in den Augen der Umweltverbände erheblich in Gebiete eingegriffen, die durch diese FFH-Richtlinie besonders streng geschützt sind.

Dabei verweisen die Verbände auf zwei Vogelschutzgebiete in Sperrwerksnähe. Am südlichen Emsufer befinde sich etwa das nun durch die FFH-Richtlinie geschützte Nendorper Deichvorland. Etwa vier Prozent der vom Aussterben bedrohten Nonnengänse lebten in diesem Schutzgebiet an, in das das südliche Ende des Sperrwerks einmal hineinragen solle, sagte gestern ein Sprecher des BUND Niedersachsen. Durch den Bau des Sperrwerks und durch das Aufstauen der Ems für die Meyerschiffe drohe dieses Schutzgebiet zerstört zu werden. Nicht einmal die Verträglichkeitsprüfung, die die FFH-Richtlinie zwingend verlange, sei im Zuge der Sperrwerksplanung durchgeführt worden. Gemäß der Richtlinie dürfe der ökologische Zustand geschützter Gebiete zumindest nicht verschlechtert werden. Bei einer Genehmigung des Sperrwerks wollen die Umweltverbände in jedem Fall vor Gericht ziehen. Jürgen Voges

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