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Geheimdienst: Polizei

■ GAL-Abgeordneter fordert Abberufung von Polizeipräsident Ernst Uhrlau

Sollte Polizeipräsident Ernst Uhrlau tiefer in den Abhörskandal gegen antirassistische Gruppen involviert sein, als er bislang zugegeben hat, dann muß er abberufen werden. Diese Forderung erhob am Wochenende der GAL-Bürgerschaftsabgeordnete und Polizist Manfred Mahr gegenüber der taz. „Gerade Herr Uhrlau hat bei seiner Amtsübernahme betont, daß er Geheimdienstpraktiken bei der Polizei nicht dulden wird.“

Uhrlau war seit Ende der achtziger Jahre Chef des Hamburger Verfassungsschutzes und für die Bespitzelung Tausender HanseatInnen zuständig. 1996 wurde er zum Polizeichef ernannt – gegen den Protest der Grünen, die eine Personalunion eines Ex-Geheimdienstlers und künftigen Polizeispräsidenten unterbinden wollten.

Die Befürchtungen scheinen nicht unberechtigt. Zwei Jahre lang bespitzelte ein Staatsschützer alias „Stefan“mit Billigung Uhrlaus die „Glasmoor Gruppe“sowie vier weitere Initiativen der linken Szene. Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) verteidigte diese Aktion als „Präventionsmaßnahme“zur „Gefahrenabwehr“. Doch selbst das neue Polizeigesetz, gegen das Manfred Mahr, der Pastor Christian Arndt und der Strafverteidiger Gerhard Strate Verfassungsklage eingelegt haben, sieht vor, daß der verdeckte Einsatz technischer Mittel (Lauschangriff) oder die persönliche Datenerhebung (verdeckter Ermittler) einer richterlichen Zustimmung bedürfen.

Im Hause des Datenschutzbeauftragten Hans Hermann Schrader herrscht daher Verstimmung: „Wenn dieser Mann tatsächlich eine Legende hatte und zwei Jahre in diesen Kreisen eingesetzt war, ist das nicht in Ordnung“, so die inoffizielle Stellungnahme.

Kai von Appen

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