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Mit der Gerechtigkeit auf Du und DuSteuergeschenke für Unternehmer

■ Arbeiterkammer untersuchte lasche Praxis bei Betriebsprüfungen

Bremen nimmt bei den Steuerprüfungen im Ländervergleich eine Spitzenstellung ein, das soll sich ändern. Der Bremer Finanzsenator will „die Betriebe nicht stärker quälen als es andere Länder tun ... Wenn man zu scharf an die Sache herangeht, dann verschreckt das schon mal den einen oder anderen Betrieb und das wollen wir eigenlich nicht“.

Klarer als in allen Analysen ist in dieser Stelungnahme ausgesprochen: Die lasche Praxis der Betriebsprüfungen, die ab und an in feierlichen Reden beklagt wird, ist insgeheim gewollt. In den letzten Jahren hat die Intensität, mit der die Betriebsprüfer des Finanzamtes den Firmen auf die Finger sehen, daher auch eher abgenommen: Im Jahre 1996 waren bundesweit insgesamt 472 Betriebsprüfer weniger im Einsatz als 16 Jahre zuvor, obwohl die Anzahl der Betriebe stark gestiegen ist, hat die Bremer Arbeiterkammer in ihrer Untersuchung herausgefunden. Besonders wenig wird geprüft in dem Wirtschaftsförder-Eldorado der neue Bundesländer.

Warum die Länder kein Interesse haben an Betriebsprüfungen, läßt sich leicht nachvollziehen: Baden-Württemberg geht davon aus, daß 87 Prozent der Steuer-Nachzahlungen über den Länderfinanzausgleich an andere Bundesländer abgeführt werden. Drei Prozent der Zusatz-Einnahmen verschwinden über den kommunalen Finanzausgleich, 2 Prozent über den Umsatzsteuerausgleich – bleiben ganze 8 Prozent. Dafür lohnt sich nicht, Betriebe durch Kontrollen zu verärgern. Die Länder streiten sogar mit dem Bundesfinanzministerium darüber, ob die Personalkosten für die Betriebsprüfungen durch diese 8 Prozent überhaupt abzudecken sind.

Besonders ungerecht ist diese Form der bewußt laschen Steuerkontrolle, stellt der Autor der Untersuchung, Hans-Jürgen Kröger, fest, gegenüber den Lohnsteuerzahlern: Während bei Arbeitnehmern die Steuern durch den Unternehmer vom Lohn abgezogen und vorab direkt ans Finanzamt überwiesen werden, zahlen die Unternehmen ihre Steuern im Nachhinein und nach Selbsteinschätzung. Während die einen dem Finanzamt also einen Kredit geben und nachweisen müssen, wenn sie etwas zurück bekommen wollen, haben die Unternehmen praktisch einen Kredit vom Finanzamt und die staatliche Seite müßte prüfen und nachweisen, wenn sie mehr Steuern haben will. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb festgestellt, Steuergerechtigkeit nach Art. 3 des Grundgesetzes sei nur hergestellt, wenn die Unternehmen damit rechnen müßten, daß ihre Angaben zeitnah überprüft werden. K.W.

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