: Reicher Fang für die Elbfischer
Die Elbe kann ausgebaggert werden: Fischer erhalten sieben Millionen Mark von der Wirtschaftsbehörde und nehmen Klagen zurück ■ Von Heike Haarhoff
Die Verhandlungen dauerten bis nach Mitternacht. Am frühen gestrigen Morgen dann war die Einigung zwischen Wirtschaftsbehörde und Elbfischern perfekt: Leinen los, die Bagger kommen. Der Weg für die umstrittene Elbvertiefung ist wieder frei.
Die Stadt Hamburg entschädigt die 57 betroffenen Elbfischer mit sieben Millionen Mark – als Ausgleich für die Fangverluste, die ihnen durch die Fahrweg-Ausbaggerung zwischen Hamburg und Cux-haven drohen. Im Gegenzug ziehen die Fischer ihre Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig gegen die Vertiefung zurück, sobald die erste Zahlungsrate auf ihren Konten ist. „Das dürfte in etwa einer Woche sein“, schätzt die Behörde. Sodann würden die „vorbereitenden Arbeiten“für die Vertiefung der Elbe auf 12,80 Meter umgehend fortgesetzt.
Rund 200 Millionen Mark soll das Ausbaggern kosten. Ein Zehntel davon trägt Hamburg, den Rest der Bund. Das OVG Schleswig hatte die Fahrwegvertiefung im Januar nach Einwendungen der Fischer vorerst gestoppt.
Bürgermeister Ortwin Runde (SPD) lobte gestern das „erfreuliche“Ergebnis der „nicht ganz einfachen Verhandlungen“. Die Vereinbarungen seien „Grundlage für eine faire Problembewältigung auch in der Zukunft“. Das findet auch der Hamburger Rechtsanwalt Michael Günther, der die Interessen der Elbfischer aus Cuxhaven, Hamburg und Friedrichskoog vertritt. Eine „bahnbrechende Rahmenvereinbarung“sei da von Wirtschaftsbehörde, Elbfischern und Wasser- und Schiffahrtsverwaltung unterzeichnet worden, die die Rechte der Fischer auch bei künftigen Strombau-Maßnahmen festlege. Die Fischerei auf der Elbe solle „erhalten und gestärkt“werden; außerdem hätten sich die Behörden verpflichtet, den Fluß „so schonend wie möglich“auszubauen und bei Interessenskonflikten frühzeitig mit den Fischern zu sprechen.
Ohne den finanziellen Ausgleich, der je nach Grad der Betroffenheit zwischen den Klägern verteilt wird, wäre „die Existenz einzelner Fischereibetriebe gefährdet“gewesen, sagte Elbfischer Heinz Oestmann. Und nachdem die Ökonomie gesichert ist, sind ökologische Bedenken der Fischer offenbar weggewischt: Nach ihrem Einlenken werden nur noch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie der Grundstückseigentümerverband Ilmenau ihre Klagen aufrecht erhalten. Ihnen sagt Anwalt Günther aber „schlechtere Rechtsaussichten“voraus, weil sie bestenfalls nachbarschaftsrechtliche Beeinträchtigungen, aber keine Verletzung von Berufsinteressen geltend machen können wie die Fischer. Und Verbandsklagen, bedauert Günther, seien gegen Bundesplanverfahren wie die Vertiefung unzulässig.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen