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Beschwerdelast

Karlsruhe (taz) – „Die Popularität der Verfassungsbeschwerde ist ungebrochen“, erklärte jüngst Jutta Limbach. Glücklich war die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) jedoch nicht über diesen Befund, denn die Überlastung ihres Gerichts sei „drückend wie eh und je“. 1997 waren 5.048 neue Verfahren eingegangen, davon 98 Prozent Verfassungsbeschwerden. Der Rückgang um 168 Verfahren gegenüber 1996 stelle „keinen allgemeinen Trend“ dar, da er nur auf eine weitere Abnahme der Asylklagen zurückzuführen sei.

Sorgen machte Limbach, daß die Verfahren häufig mehrere Jahre dauern. Es bestehe die Gefahr, daß das BVerfG deshalb erneut vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg wegen „überlanger Verfahrensdauer“ verurteilt werde. Im Vorjahr hatte der EGMR gerügt, daß Richtervorlagen am Verfassungsgericht zu langsam bearbeitet werden. Wenn Straßburg diese Sichtweise auch auf Verfassungsbeschwerden erstreckt, könnten auf die Bundesrepublik millionenschwere Schadensersatzlasten zukommen.

Die von einer Kommission des Bundesjustizministeriums vorgeschlagene Reform der Verfassungsbeschwerde fand bei Limbach Unterstützung. Das Gericht soll entscheiden, ob eine Verfassungsbeschwerde überhaupt entschieden wird. Als Problem bezeichnete Limbach, daß viele Bürger falsche Vorstellungen vom BVerfG hätten. Oft würde Karlsruhe wegen Bagatellen angerufen — etwa wegen einer angeblich zu hohen Hecke im Nachbargarten. Christian Rath

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