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■ Hardthöhe: Gleiches Recht für alleRadikalenerlaß soll auch für Zivis gelten

Bonn (dpa) – Die von Verteidigungsminister Rühe geplante Überprüfung von Wehrpflichtigen auf ihre Verfassungstreue soll auch für Zivildienstleistende gelten. Beide seien gesetzlich gleichgestellt, sagte gestern ein Sprecher der Hardthöhe. Es gebe deshalb keinen Grund, warum die vorgesehene neue Regelung für Ersatzdienstleistende nicht gelten sollte.

Das Bonner Familienministerium bestätigte, daß in den Jahren 1996 und 1997 etwa 10 bis 15 Zivildienstleistende wegen Körperverletzung mit rechtsradikalem Hintergund verurteilt worden seien. Einzelheiten dazu konnte der Sprecher aber nicht nennen. So sei ihm auch nicht bekannt, ob sie die Taten vor, während oder nach ihrer Zeit als Zivis verübt haben. Der im Familienministerium angesiedelte Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Dieter Hackler, hatte sich im Spiegel besorgt über rechtsradikale Vorfälle im Zivildienst geäußert. Hackler habe deutlich machen wollen, daß Wachsamkeit geboten sei.

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