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Zum Abi mit Sozialhilfe

■ Ministerium rügt Stadt Augsburg, die Förderung von Schulbesuch überprüfen will

Memmingen/Augsburg (taz) – Das Bayerische Sozialministerium in München hat Überlegungen der Stadt Augsburg zurückgewiesen, jugendlichen Sozialhilfeempfängern den Weg zum Abitur unter bestimmten Umständen zu versperren. Angeblich ist in der drittgrößten bayerischen Stadt geplant, fortan Schülern, die selbst oder mit ihren Familien von der Sozialhilfe leben, ab der 11. Klasse des Gymnasiums keine Unterstützung mehr zu bezahlen.

Der Leiter des Augsburger Sozialamtes, Hans Kreidenweis, bestreitet allerdings, daß es eine derartige Verfügung gebe. Immerhin räumte er ein, daß derzeit zusammen mit den Schulämtern Kriterien für eine Förderung von Abiturienten erörtert würden. „Das ist kein Numerus clausus für Sozialhilfeempfänger, sondern der Versuch, denjenigen Schülern, die gute Leistungen erbringen, das Abitur zu ermöglichen.“

Schülerinnen und Schülern, die in der zehnten Klasse schlechte Noten hätten, könnten diesen Überlegungen zufolge die Sozialhilfe gestrichen werden, weil es – so Kreidenweis – keinen Sinn mache, jemandem das Gymnasium zu finanzieren, wenn zu befürchten sei, daß „er das gerade mal mit Ach und Krach“ schaffe.

Das sei freilich kein Beschneiden schulischer Möglichkeiten, interpretiert der Sozialamtsleiter, sondern man wolle vielmehr auf diese Art und Weise versuchen, für gute Schüler eine optimale Förderung zu erreichen.

Im Bayerischen Sozialministerium sieht man jedoch die Sache offenbar anders. In einer Erklärung zu den Überlegungen der Stadt Augsburg heißt es: „Gymnasiasten, die das Abitur machen wollen, kann bis zu ihrem Schulabschluß keine Arbeit zugemutet werden. Der Schulbesuch bis zum Abitur stellt nach Auffassung des Bayerischen Sozialministeriums einen wichtigen Grund nach Paragraf 18, Absatz 3 des Bundessozialhilfegesetzes dar... Dies müsse auch für Schüler gelten, die nach erfolgreichem Abschluß der Realschule auf das Gymnasium wechseln wollen.“ Klaus Wittmann

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