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Beamte alle fünf Jahre im Teststand

■ Innensenator Jörg Schönbohm will stärkere Überprüfung von Beamten-Leistungen. Finanzsenatorin fordert dagegen Zeitverträge

Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) droht Spitzenbeamten in den Berliner Verwaltungen künftig mit dem Leistungsprinzip und will unter diesen den Wettbewerb im Amt forcieren. Beamte in Führungspositionen sollen demnach künftig stärker auf ihre Qualitäten und Arbeitserfolge hin überprüft werden und leichter ausgetauscht werden können. Dies sieht der Entwurf der Innenverwaltung für das „Zweite Verwaltungsreformgesetz“ vor.

Nach Schönbohms Vorstellungen sollen Behördenchefs ab Besoldungsstufe A 16 alle fünf Jahre auf den Teststand. Ihre erneute Berufung in dieselbe Spitzenposition sei möglich, so der Entwurf. Werde die Leistung des Beamten nach fünf Jahren jedoch als ungenügend eingestuft, behalte er zwar sein Gehalt und habe Anspruch auf eine vergleichbare Position in der Haupt- oder Bezirksverwaltung. In die nächsthöhere Etage auf der Karriereleiter hingegen führt der Weg aber automatisch nicht mehr.

Laut Vorlage des Innensenators sollen Versetzungen von Spitzenbeamten in ihrer zunächst fünfjährigen Amtszeit nur „aus unabweisbaren dringenden Gründen“ möglich sein. Am Anfang stehe eine zweijährige Probezeit. Habe sich der leitende Beamte in dieser Zeit nicht bewährt, kehre er in seine ursprüngliche Rechtsstellung samt niedrigerem Gehalt zurück.

Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) geht der Entwurf nicht weit genug. Sie fordert die Möglichkeit gehaltlicher Rückstufungen. Auch Spitzenbeamte müßten für ihre jeweiligen Stellungen im Amt Zeitverträge erhalten können, so die Finanzsenatorin.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Änderungen sind Anfang des vergangenen Jahres durch das Dienstrechtreformgesetz des Bundes möglich geworden. Laut Gesetz dürfen Staatsdiener in leitenden Positionen auf Zeit diese Stellung besetzen. Über das Reformpapier der Innenverwaltung soll im Sommer im Abgeordnetenhaus entschieden werden. rola/ADN

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