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Radwege ausgemustert

■ StVO-Novelle: Neue Regeln, neue Schilder

Seitenstreifen und Fahrbahnränder neben der rechten weißen Linie müssen seit September letzten Jahres nicht mehr benutzt werden.

Fahrradstraßen, in vielen Städten schon autonom eingeführt, sind jetzt „offiziell“ vorgesehen. Ähnlich dem Verkehrszeichen für Fußgängerzonen – einem weißen eckigen Schild mit dem blauen Fußgängerzeichen und dem Wort „Zone“ darunter – gibt es ein neues, bei dem unter dem blauen runden Fahrradschild „Fahrradstraße“ steht. Dort dürfen Autos nur ausnahmsweise und dann nur ganz langsam fahren, Fahrräder hingegen sogar nebeneinander. Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen jetzt auch wie die jüngeren (die es weiterhin müssen) auf dem Gehweg fahren – sogar, wenn es einen Radweg gibt.

Ab dem 1. Oktober dieses Jahres wird die „Radwegebenutzungspflicht“ eingeschränkt. Sie gilt nur noch für ordentliche Radwege mit blauem rundem Schild.

Wo ab dem Donnerstag nach der Bundestagswahl kein Radwegzeichen hängt – und auch kein längs oder quer kombiniertes Rad- und Fußwegschild –, ist man nicht mehr verpflichtet, den Weg zu benutzen. Bei schlechten Radwegen, etwa zu engen oder schadhaften, muß die Behörde die Schilder abbauen – oder für Abhilfe sorgen.

Knifflig wird es mit linken Radwegen. Gibt es auch einen in Fahrtrichtung beschilderten rechten Radweg, darf man – wie schon heute bei Straßen mit beidseitigen Radwegen – den linken nicht nehmen. Gibt es nur einen linken mit Schildern, muß man diesen nehmen; so wie bisher, wenn er der einzige ist. Gibt es links einen mit Schildern und rechts einen ohne, darf man wählen. mf

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