CDU-Anwalt schikaniert den FU-Asta

■ RCDS fürchtet um „Abwehrrecht gegen Organisationszwang“. Gericht verbietet einstweilen „allgemeinpolitische“ Äußerungen

Der Asta der Freien Universität (FU) ist vorsichtig geworden. Bei seinen politischen Aktivitäten müht er sich, den „Bezug zur Hochschule“ deutlicher zu betonen, sagt eine Sprecherin. Das erfordert zwar bisweilen argumentative Verrenkungen, spart aber in manchen Fällen viel Geld. Ende Januar nämlich flatterte eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts in die Dahlemer Asta-Villa, die für „allgemeinpolitische, nicht hochschulpolitische Äußerungen“ Ordnungsgelder von bis zu 500.000 Mark androhte.

Damit hat die bundesweite Klagewelle gegen politische Äußerungen vornehmlich linker Asten auch die Hauptstadt erreicht. Und das, obwohl der Wortlaut des Berliner Hochschulgesetzes im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern allgemeinpolitische Aktivitäten durchaus zuläßt. Dort heißt es, der Asta nehme „die Belange der Studenten und Studentinnen in Hochschule und Gesellschaft“ wahr. Er habe „insbesondere die Aufgabe der Förderung der politischen Bildung der Studenten und Studentinnen“.

Der Rechtsanwalt Michael Braun, der für die CDU im Abgeordnetenhaus sitzt, sieht das jedoch anders. Er sieht das „grundrechtlich geschützte Abwehrrecht gegen staatlichen Organisationszwang“ in Gefahr, weshalb er im Namen von zehn nach seiner Ansicht „mutigen Studenten“ die einstweilige Anordnung beantragte. Auch der Vorsitzende der CDU-nahen Hochschulgruppe RCDS an der FU, Florian Schuck, begrüßte den „Denkzettel des Gerichts an den Asta“.

Der Asta legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein, über den noch nicht entschieden ist. Die „willkürliche Trennung von hochschulpolitischem und allgemeinpolitischem Mandat“ sei „in der Praxis nicht durchführbar“. Universitäre Probleme würden erst im „gesellschaftlichen Zusammenhang“ in ihrer „Tragweite und gesellschaftlichen Bedeutung“ erkennbar. Der Asta könne beispielsweise nicht über das Bafög reden und gleichzeitig über den „gesamtgesellschaftlichen Sozialabbau“ schweigen. Diese Rechtsunsicherheit wirke sich „lähmend auf die Arbeit des Asta aus“. Die juristische Argumentation sei „vorgeschoben“, um mit einer „gravierenden Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit“ die „kritische Gegenöffentlichkeit politisch mundtot zu machen“. Ralph Bollmann

Ein Kongreß „Für das Politische Mandat“ findet vom 17. bis zum 19. April an der Universität Potsdam statt. Nähere Informationen gibt es beim StudentInnenrat, Tel. 0331/977-12 25.