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Geld für Vergewaltiger

■ Suspendierter Polizist bezieht weiter Gehalt

Oldenburg. Ein Polizist aus Cloppenburg, der vor sieben Jahren ein junges Mädchen vergewaltigt hatte, bezieht als vom Dienst suspendierter Beamter immer noch 80 Prozent seines Gehalts. Als sechste juristische Instanz muß demnächst der Niedersächsische Disziplinarhof in Lüneburg entscheiden, ob die Bezirksregierung Weser-Ems den Beamten aus dem Dienst entfernen darf. Das bestätigte eine Sprecherin der Bezirksregierung . Bis zur Entscheidung bekommt der Mann weiter Gehalt. Der 46 Jahre alte Beamte hatte Anfang 1991 eine 17jährige auf der Motorhaube seines Autos vergewaltigt. Am Ende von vier Strafprozessen, darunter eine für ihn erfolgreiche Revision, war er wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer 15monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Damit war die Tat juristisch nur ein „Vergehen“. Um einen Beamten aus dem Dienst zu entfernen, muß er jedoch wegen einer vorsätzlichen Tat – wegen eines „Verbrechens“– rechtskräftig verurteilt sein. dpa

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