Prozeß wegen Angriffs auf rechtes Schulungszentrum

■ 1991 sollen fünf linke Göttinger ein Heim der inzwischen verbotenen FAP überfallen haben

Hannover (taz) – Mit einer politischen Erklärung der fünf Angeklagten hat gestern vor dem Landgericht Göttingen ein Prozeß gegen fünf selbsterklärte AntifaschistInnen begonnen. Sie sollen im Oktober 1991 ein Schulungszentrum der Freiheitlichen Arbeiterpartei (FAP) in Mackenrode bei Göttingen angegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten – einer 35jährigen Frau und vier Männern im Alter von 28 bis 36 Jahren – versuchte Brandstiftung und schweren Landfriedensbruch vor. Einem der Männer, der ein FAP-Mitglied durch einen Zwillenschuß schwer im Gesicht verletzt haben soll, legt die Anklagebehörde versuchten Totschlag zur Last. Zwei andere Angeklagte sollen bei der Protestaktion vor dem Haus und Schulungszentrum des damaligen niedersächsischen FAP-Landesvorsitzenden Karl Polacek durch Steinwürfe zwei Neonazis verletzt und dadurch gefährliche Körperverletzung begangen haben.Die FAP ist inzwischen verboten. Sie gehörte zu den ersten neonazistischen Organisationen, die in Ostdeutschland um Anhänger warben.

Die Anklage im Göttinger Prozeß stützt sich nur auf Zeugenaussagen von Neonazis, die sich seinerzeit in dem später von der Landesregierung geschlossenen FAP- Schulungszentrum aufhielten. Nach übereinstimmenden Angaben auch der Belastungszeugen waren alle etwa 50 Demonstranten vor dem Schulungszentrum mit Skimützen und Helmen vermummt. Die heutigen Angeklagten wurden von ihren damaligen Gegner anhand von bei der Polizei vorgelegten Lichtbildern dennoch identifiziert. Nur ein Angeklagter war zudem am Tattag in einem Nachbarort von Mackenrode von der Polizei kontrolliert worden.

Als „Angriff auf die Politik der antifaschistischen Selbsthilfe“ hat die Göttinger „Autonome Antifa (M)“ schon im Vorfeld den Prozeß kritisiert. Die alltäglichen Nazi-Übergriffe in Göttingen, die sich im Jahr 1991 gehäuft hätten, seien nur dadurch beendet worden, daß sich AntifaschistInnen den Rechten offensiv entgegengestellt hätten, erklärte die Gruppe.

Diesen Erfolg wolle die Göttinger Staatsanwaltschaft nicht stehen lassen und arbeite dafür auch mit Neonazis zusammen, kritisieren die Göttinger Autonomen das in ihren Augen einseitige Agieren von Staatsanwaltschaft und Polizei. Sie weisen auch darauf hin, daß die Demonstration vor dem Schulungszentrum von „dreißig Neonazis mit Sensen und Molotowcocktails angegriffen“ worden sei. Die anschließende Polzeieinsatz und die Ermittlungen hätten sich jedoch nur gegen die AntifaschistInnen gerichtet. Jürgen Voges