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Der Gleichberechtigung ein Stück näher

■ Gleichheitsgrundsatz wird in Österreichs Verfassung aufgenommen. Forderungen des Frauensvolksbegehrens sind damit nur zum Teil erfüllt

Wien (taz) – „Wir bleiben den Frauen noch viel schuldig!“ Hin- und hergerissen zwischen Parteidisziplin und Einsatz für die Sache, forderte Frauenministerin Barbara Prammer am Donnerstag im Parlament die totale Umsetzung der Forderungen des Frauenvolksbegehrens, das vor einem Jahr mit über 600.000 Unterschriften an den Nationalrat geleitet wurde. Jetzt beschlossen die Koalitionspartner SPÖ und ÖVP die Verankerung der Gleichstellung von Mann und Frau in der Verfassung. Der Opposition – Freiheitliche, Grüne und Liberale – war das zuwenig – sie stimmte dagegen.

Die Parlamentarier hätten sich auch nichts vergeben, meinte Prammer, wenn sie noch einen Auftrag des Staates zur faktischen Herstellung der Gleichheit verankert hätten. Doch das hätte wohl Geld gekostet. Auch das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bleibt ein frommer Wunsch, der den Unternehmern nicht gesetzlich aufgedrückt wird. Alle Forderungen, die das Budget belasten, müssen warten. Dazu zählen der Bau zusätzlicher Kinderbetreuungseinrichtungen und die Schaffung von mehr Teilzeitstellen. Das Postulat, öffentliche Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die „dafür sorgen, daß Frauen auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind“, ist derzeit politisch nicht durchsetzbar.

Weniger kontrovers waren der Beschluß über die Strafverschärfung für unerlaubte Freisetzung genmanipulierter Pflanzen und die neuen Haftungsbestimmungen für Gentechnik-Unfälle. Ein Anti- Gentechnik-Volksbegehren war letztes Jahr von über 1,2 Millionen Wahlberechtigten unterschrieben worden. Der Wunsch nach einem gentechnik-freien Österreich wird immer utopischer. Das verhängte Verkaufsverbot genmanipulierter Lebensmittel wird von der EU als wettbewerbswidrig beanstandet. Ralf Leonhard

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