: Nur illegal ist Einreise möglich
26. Mai 1993. Mehrere tausend Demonstranten blockierten die Zufahrten zum Bundestag, Abgeordnete wurden per Rheinschiff oder Hubschrauber zum Parlament gebracht – dann das Ergebnis: Mit den Stimmen der Regierungskoalition und großen Teilen der SPD ändert der Bundestag das Asylrecht im Grundgesetz. Kritiker sagen, das Grundrecht auf Asyl wurde de facto abgeschafft.
Kern der Neuregelung sind die Regelungen über angeblich sichere Herkunfts- und Drittstaaten. Der Asylantrag eines Bürgers aus einem sicheren Herkunftsstaat gilt als offensichtlich unbegründet, wenn er nicht das Gegenteil glaubhaft machen kann. Zu diesen Ländern zählen heute laut Gesetz Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Bulgarien, Rumänien sowie Ghana. Gambia und Senegal, die 1993 ebenfalls aufgeführt waren, wurden inzwischen gestrichen.
Wer über ein sicheres Drittland einreisen will, wird an der Grenze ohne Anhörung zurückgewiesen. Zu sicheren Drittstaaten haben Bundestag und Bundesrat die EU-Länder sowie die Schweiz, Tschechien, Polen und Norwegen erklärt. Strenggenommen wäre Asylbewerbern damit keine Einreise mehr auf dem Landweg möglich, weil er immer durch ein sicheres Drittland führt. Aber viele kommen über die grüne Grenze, beantragen dann irgendwo im Landesinnern Asyl und verweigern Angaben über ihren Reiseweg. AP/taz
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