Wieder Hungerstreik im Abschiebeknast Grünau

■ Kurdische Häftlinge protestieren gegen ihre bevorstehende Abschiebung in die Türkei

Kurdische Abschiebehäftlinge sind seit Donnerstag vergangener Woche im Hungerstreik. Die Männer protestieren gegen ihre bevorstehende Abschiebung in die Türkei. Nach Darstellung des 24jährigen Abschiebehäftlings Haci Y. verweigere eine Gruppe von sechs Männern die Nahrungsaufnahme. Haci Y. hat Hinweise, daß ein „großer Teil“ der insgesamt 50 Kurden im Abschiebeknast ebenfalls im Hungerstreik stehe. Die Häftlinge hätten jedoch untereinander kaum Kontakt.

Die Männer sind nach Angaben der PDS-Abgeordneten Karin Hopfmann politisch wenig erfahren. Der Hungerstreik sei eine „Verzweiflungshandlung“. Die Innenverwaltung hatte bis Redaktionsschluß keine Stellungnahme zu der Protestaktion abgegeben.

Hopfmann hatte am Montag abend Haci Y. besucht. Er ist als Wehrdienstverweigerer in der Türkei von politischer Verfolgung bedroht. Der Gruppe der Hungerstreikenden gehöre auch ein Deserteur an, der bereits mehrere Monate in einem Militärgefängnis in der Türkei zugebracht hatte und dort gefoltert wurde. Die Asylanträge wurden abgelehnt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist Wehrdienstverweigerung an sich kein Asylgrund. In einem Urteil heißt es: „Die zwangsweise Heranziehung zum Wehrdienst und die damit verknüpfte Sanktion wegen Kriegsdienstverweigerung und Desertation würden [...], selbst wenn sie von weltanschaulich totalitären Staaten ausgehen, nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung darstellen.“

Körperliche Gewalt gegenüber Deserteuren wird nach gültiger Rechtsprechung in der Regel nicht als politisch motiviert und damit nicht als asylrelevant angesehen. Die Ausländerbehörde hätte jedoch die Möglichkeit, Wehrdienstverweigerern eine ausländerrechtliche Duldung zu geben. Damit brauchten die Männer befristet keine Abschiebung zu befürchten, hätten aber in Deutschland eine schlechte soziale Stellung. Hopfmann fordert das von Innensenator Jörg Schönbohn (CDU): „Wehrdienstverweigerer, Wehrunwillige und Deserteure unterliegen in der Türkei der Militärgerichtsbarkeit. Sie müssen mit harten Haftstrafen rechnen.“ Marina Mai