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Bürgerschaftswahl verlegt

■ Termin zusammen mit Europawahl verfassungswidrig

Die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft werden nicht, wie von Politikern zunächst geplant, mit dem Termin der Europawahl am 13. Juni 1999 zusammengelegt. Darauf verständigte sich die CDU/SPD-Koalition nach verfassungsrechtlicher Prüfung, teilte CDU-Fraktionschef Ronald-Mike Neumeyer mit. Nach der Landesverfassung müsse die Bremische Bürgerschaft zwischen dem 9. Mai und dem 6. Juni 1999 gewählt werden, erläuterte ein Verfassungsexperte. Festgesetzt werden müsse der Termin vom Parlament spätestens neun Monate vor der Wahl.

Die Koalition wie auch die oppositionellen Bündnisgrünen hatten vor allem aus Kostengründen dafür plädiert, den Bürgerschaftswahltermin mit der Europawahl zusammenzulegen. Einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung hatten die Grünen im Frühjahr zu Diskussion gestellt.

„Demokratische Macht ist immer auf Zeit“, sagte der Experte weiter. Darum hätten alle Verfassungen strenge Vorschriften über die Länge der Wahlperiode – in Bremen sind es vier Jahre. Ein Parlament könne nicht die eigene Legislaturperiode verlängern, sondern allenfalls eine Entscheidung über die künftige Dauer treffen oder die Wahlperiode durch Selbstauflösung verkürzen. dpa

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