Einer gegen Brokdorf

■ Gericht verhandelt AKW-Genehmigung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig verhandelt seit gestern eine Klage gegen die Teilbetriebsgenehmigung für das Atomkraftwerk Brokdorf im Kreis Steinburg. Der Brokdorfer Bürger Karsten Hinrichsen klagt vor dem OVG gegen das Kieler Energieministerium, das 1986 den Brokdorf- Betreibern HEW und PreussenElektra die nukleare Inbetriebnahme des Druckwasserreaktors und die Verwendung von Uran-, Plutonium-, Mischoxid-Brennelementen (MOX-BE) gestattet hatte.

Die Verhandlung begann gestern mit einer mehrstündigen Verlesung der Klagebegründung und der Erwiderung durch die schleswig-holsteinische Landesregierung. Das Verwaltungsgericht sei nicht dazu da, die Rechtmäßigkeit der Betriebsgenehmigung zu überprüfen, erklärte OVG-Vizepräsident Peter Nissen als Vorsitzender Richter. Es könne nur ermittelt werden, ob die individuellen Rechte des Klägers gewahrt würden.

Hinrichsen führt in seiner seit zwölf Jahren anhängigen Klage an, daß bei der Genehmigung des Atommeilers die radioaktive Vorbelastung durch den Tschernobyl-Unfall nicht berücksichtigt worden sei und die zulässigen Abgabewerte nicht entsprechend reduziert wurden. Das Energieministerium weist diesen Vorwurf mit der Begründung zurück, daß „Strahlendispositionen durch Unfälle oder durch den Fall-Out von Kernwaffen keine durchschnittliche Strahlenbelastung“ seien und so bei der Festlegung von Grenzwerten nicht berücksichtigt werden müßten.

Für das Verfahren sind zunächst drei Verhandlungstage angesetzt worden. dpa