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Kein Schutz vor Spekulation?

■ Altbau in Altonaer Sanierungsgebiet durch Scientology-nahen Makler heimlich verhökert. Politiker hilflos, Mieter besorgt

Günter Zint ist fassungslos. „Warum“, fragte der Mieter einer Altbauwohnung in der Wohlers Allee 18 am Montag abend im Sanierungsausschuß des Bezirks Altona, „gibt es überhaupt Sanierungsgebiete, wenn diese doch keinen Schutz vor Spekulation bieten?“

Der Grund, weshalb sich der als engagierter Fotojournalist bekannte Zint und seine Nachbarn von Behörden, Bezirksfraktionen und der Hamburger Stadterneuerungsgesellschaft (Steg) als Sanierungsträgerin im Stich gelassen fühlen, ist schnell erzählt: Das Haus in der Wohlers Allee 18 ist im März mit Zustimmung des Bezirksamts aus dem Sanierungsgebiet entlassen und anschließend vom bisherigen Besitzer, der Hausverwaltung Robl, an die Graf Schwerin GmbH aus Hamburg verkauft worden – ohne daß die Mietparteien der zwölf Wohnungen, im Gegensatz zum wissenden Bezirk, davon Kenntnis gehabt hätten und ohne daß eine ordentliche, laut Sanierungssatzung vorgeschriebene Modernisierung erfolgt sei. Die Räume im Souterrain seien „immer noch feucht“, auf dem Dachborden sei „kein Wohnraum entstanden“, berichten die Mieter. Die meisten von ihnen hätten ihre Wohnungen auf eigene Kosten mit funktionstüchtigen Heizungen ausgestattet.

Jetzt fühlen sich die Mieter unter Druck gesetzt, zumal die Maklerfirma, die Standard Rothenbaum Grundstücksgesellschaft mbH, nach Angaben des Rechtsanwalts Willi Lehmpfuhl vom Mieterverein zu Hamburg der US-Sekte Scientology „nahe steht“. Sie sei für „zahlreiche Wohnungsumwandlungen, unter anderem in der Eimsbüttler Roonstraße und in Eilbek, bekannt“. Lehmpfuhl empfiehlt daher, „daß sich die Mieter organisieren und Zusatzverträge aushandeln, um lebenslanges Wohnrecht auszuhandeln“. (Mieter-Sorgentelefon: Tel.: 321269, mo - fr 11 - 12 Uhr)

Altonas Sanierungsbeauftragte Jonna Schmoock und die Steg wiesen im Sanierungsausschuß die Vorwürfe zurück, sie hätten die Mieter unzureichend geschützt: Zwar seien die bautechnischen Auflagen in Sanierungsgebieten streng, aber: „Wer glaubt, daß man mit dem Baugesetzbuch Mieterschutz betreiben kann, der irrt.“

Bei einer Hausbegehung Anfang März habe man sich von der „vorbildlichen“ Modernisierung überzeugt. Da das Sanierungsziel damit erreicht sei, habe der Eigentümer einen Rechtsanspruch auf Entlassung aus dem Sanierungsgebiet. Anschließend habe der Bezirk keinen Einfluß mehr auf die Höhe des Verkaufspreises. Der sei zudem „in Ordnung“ gewesen. Die mehr als 100-Quadratmeter großen Wohnungen sollen zwischen 320.000 und 480.000 Mark gekostet haben. Auf die am Verkauf Beteiligten, spielte Schmoock auf eine etwaige Nähe des Maklers zur US-Sekte Scientology an, habe der Bezirk aber keinen Einfluß.

Die hilflos dreinblickenden Bezirksparteien empfahlen den MieterInnen „einen guten Anwalt“ und gelobten, künftig auf frühzeitigere und umfassendere Informationsflüsse zwischen allen Beteiligten zu drängen. Günter Zint und seinen Nachbarn dürfte das wenig helfen: Sie wollen ihr Wohnrecht notfalls einklagen. Heike Haarhoff

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