piwik no script img

Obacht: Mörder erben nix!

Kassel (dpa/taz) – Wer seinen Eltern nach dem Leben trachtet, wird nicht nur eingebuchtet, sondern kann auch das Erbe abschreiben. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt nämlich als „erbunwürdig“, wer seine Eltern oder andere Erblasser tötet oder es versucht. Laut Paragraph 2339 ist „erbunwürdig, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht hat.“

Um die Erbunwürdigkeit eines Erben feststellen zu lassen, muß vor einem Zivilgericht eine sogenannte Anfechtungsklage erhoben werden. Klageberechtigt ist – binnen eines Jahres nach dem Tod des Erblassers – jeder, dem der „Wegfall des Erbunwürdigen“ zustatten kommt, beispielsweise andere Familienangehörige. Bei der Feststellung der Erbunwürdigkeit spielt es dabei keine Rolle, ob jemand wegen Mordes bereits rechtskräftig verurteilt ist. Das Zivilgericht urteilt unabhängig von einem noch laufenden Strafverfahren.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen