: Mit Sicherheit behütet
Ist der Hut eines Bettlers auf dem Gehweg eine unerlaubte Sondernutzung desselben? Im Prinzip ja, wissen Polizei und Senat ■ Von Elke Spanner
Die Kriminalitätsentwicklung in Hamburg ist dramatisch. Gefahren für die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ lauern allerorten: Mord, Totschlag, Hüte. Doch die Polizei greift hart und gnadenlos durch. Jetzt konnte sie vermelden, einen Bettler samt seines Hutes erfolgreich des Platzes verwiesen zu haben. Jener Hut nämlich soll in skrupelloser Weise PassantInnen gezwungen haben, ein Bein anzuheben, um ihn passieren zu können. In der Antwort auf eine Senatsanfrage der GAL schilderte die Polizei nun detailliert den Tathergang.
Es geschah im April, und es regnete. Daniel E. suchte Schutz vor dem Eingang eines Parkhauses in der Gertrudenstraße in der Innenstadt – nebst seinem Hut, behauptet die Polizei. E. habe nur eine kleine Dose bei sich geführt, hält die Zeugin und GAL-Abgeordnete Susanne Uhl dagegen, doch das soll hier dahingestellt bleiben. Jedenfalls verzichteten die BeamtInnen (die Worte von Ex-Bürgermeister Henning Voscherau noch im Ohr, sie seien „zu lasch und zu lau“), wohlweislich auf das milde Mittel, den Bettler zu bitten, seinen Hut etwas zur Seite zu nehmen. Zwar wäre dann der Weg passierbar gewesen. Doch um Effizienz und Glaubwürdigkeit bemüht, zogen die BeamtInnen es vor, den Mann mit zur Wache zu nehmen, seine Personalien festzustellen – womöglich ein Wiederholungstäter! – und ihm einen Platzverweis zu erteilen.
Denn die Gertrudenstraße, so auch der Senat, ist ein öffentlicher Weg. Ohne Genehmigung stehe der nur zum „Gemeingebrauch“ zur Verfügung. Die „Behinderung von Passanten“ mittels Hut aber sei eine „unerlaubte Sondernutzung“ und stelle einen Verstoß gegen die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ dar. Stellt sich die Frage, ob man Sondernutzungen legalisieren kann. Die taz fragte nach, das Bezirksamt Altona antwortete: „Haha“, lachte Siegfried Hofmann vom Ordnungsamt zunächst, dann seine erschütternde Antwort: „In Altona hat noch nie jemand eine Sondernutzung fürs Betteln beantragt.“ Die kriminelle Energie dieser Menschen scheint grenzenlos.
Dringend müßten die personellen Kapazitäten der Polizei aufgestockt werden. Denn unerlaubte Sondernutzungen sind täglich zu beobachten. Da parken gänzlich unbehelligt Autofahrer ihre Wagen auf Fuß- und Radwegen. Oder die Stehpisser, wer hat denen eigentlich das Pinkeln erlaubt? Allerdings, mahnt der Senat in seiner Antwort, müsse polizeiliches Einschreiten nach dem „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ erfolgen. Vielleicht sollte man in den letztgenannten Fällen also einfach nur den störenden Gegenstand beschlagnahmen?
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