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Betr.: Kinder- und Jugendhilfegesetz

„Kinder und Jugendliche sind bei Planungsvorhaben einzubeziehen.“ So will es Paragraph 80 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Egal, ob Parkanlagen, Spielplätze, Jugendzentren oder Schulhöfe gebaut werden – die städtischen Planer und Architekten sind gut beraten, die künftigen Nutzer miteinzubeziehen und ihre Wünsche ernst zu nehmen. Denn, so die Erfahrung, die auch Hamburg gemacht hat: Nur wer öffentliche Häuser und Plätze baut, die auf Akzeptanz stoßen, kann einigermaßen sicher sein, daß sie von Vandalismus verschont bleiben.

„Eine direkte Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen auf der fachbehördlichen Ebene erfolgt im Regelfall nicht“, gesteht zwar der Senat. Doch haben einzelne Bezirke von sich aus Beteiligungsprozesse angeschoben, die sich sehen lassen: In Bergedorf entwickelten Schulklassen den Kinderstadtplan-Allermöhe. In den Großwohnsiedlungen Sandbek und Neuwiedenthal im Bezirk Harburg organisierten die Planer neuer Spielplätze „Protestveranstaltungen“, bei denen die Kinder ihren Unmut loswerden konnten. Anschließend wurden die Plätze – nicht nur, aber auch – nach ihren Bedürfnissen und zum Teil auch unter ihrer aktiven Mitwirkung gebaut.

Als vorbildlich gilt die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk Mitte: Egal ob bei der Schulhofumgestaltung Sonnenland, der Kindertagesstätte in der Möllner Landstraße, dem Jugendverein Dringsheide oder der Grünanlage Uffelnsweg auf der Veddel – immer arbeiteten Jugendamt, Gartenbau- und Stadtplanungsabteilung mit Kindern und Jugendlichen Hand in Hand.

Wie das funktioniert, zeigt das Beispiel Jenkelweg in Billstedt, wo sich Jugendliche nach Auseinandersetzungen mit Nachbarn und Polizei seit inzwischen mehr als zwei Jahren um einen Treffpunkt auf einer grünen Wiese inmitten ihrer Hochhaussiedlung bemühen.

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