: „Klaukind“ wurde nach Rumänien abgeschoben
■ Anwältin: Abschiebung ist rechtswidrig und verstößt gegen UN-Kinderrechtskonvention
Ein 14jähriges rumänisches Mädchen ist am Wochenende nach Bukarest abgeschoben worden. Nach Angaben ihrer Anwältin Christina Clemm ist die Abschiebung rechswidrig und verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Danach sind Abschiebungen nur dann zulässig, wenn das Herkunftsland das Kind betreut.
Das Kind Elena N., so die Anwältin, hat überhaupt keine Bezugsperson in Rumänien. Sie sei unbegleitet ins Flugzeug gesetzt worden. „Irgendwo“ in Rumänien gebe es zwar eine Mutter, aber als Elena elf Jahre alt war, sei sie „zum Stehlen gezwungen und ständig verprügelt“ worden. Vor einem Jahr sei sie mit einer Gruppe von Roma nach Berlin gekommen, und hier unter Mißhandlungen zum Klauen gezwungen worden. Das Kind, das sich mit Hilfe von SozialarbeiterInnen von den Romas befreite, wurde in einem Heim untergebracht und besuchte dann für knapp ein Jahr einen Eingliederungslehrgang an einer Berliner Hauptschule. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt. „Elena wird in Rumänien wieder auf der Straße leben müssen“, prophezeit Christina Clemm.
Nach Angaben der Anwältin hat sich bereits die Härtefallkommission für das Mädchen eingesetzt. Das Gremium, in dem Kirchenvertreter und Mitarbeiter der Ausländerbeauftragten Barbara John (CDU) mitarbeiten, überprüft bereits abgelehnte Asylanträge. In einigen Fällen konnte so eine Abschiebung verhindert werden. „Elena erhielt von der Härtefallkommission eine Bescheinigung mit der Empfehlung, daß sie bis zur endgültigen Bearbeitung ihres Falles nicht abgeschoben werden soll“, sagt Clemm.
Die Sprecherin der Innenverwaltung, Isabelle Kallbitzer, sagte gestern zu dem Fall nur ganz allgemein, die Gründe der Härtefallkommission hätten für eine Aussetzung der Abschiebung nicht ausgereicht. Barbara John wollte sich nicht äußern, weil sie über Einzelheiten noch nicht informiert sei. Sie hofft jedoch, daß Elena N. von der vor kurzem in Bukarest gegründeten Stiftung zur Rückführung von rumänischen Kindern betreut wird. Die Stiftung arbeitet jedoch noch nicht und nimmt nur Kinder auf, die freiwillig nach Rumänien zurückkehren.
John geht von einem „absoluten Einzelfall“ aus. Rechtsanwältin Clemm weiß jedoch von zwei weiteren Fällen. Die Bündnisgrünen haben in einer kleinen Anfrage von Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) umfassend Auskunft verlangt, aber noch keine Antwort erhalten. nau
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