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Haft wegen Konkursverschleppung

■ Ehemaliger wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU verurteilt

Der ehemalige CDU-Abgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher seiner Fraktion, Rolf Wiedenhaupt, ist nach dem Bankrott seiner Schuhfirmen gestern zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die 26. Große Strafkammer des Landgerichts sprach den 40jährigen der Untreue, der Konkursverschleppung sowie der Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen schuldig.

Der Volljurist hatte nach der Wende das in Westberlin bekannte Familienunternehmen in das Umland ausgedehnt. Die Geschäfte gerieten jedoch bald in Schwierigkeiten. Bilanzen wurden nicht erstellt, Steuern zu spät oder nicht abgeführt. Es gab keine ordentliche Buchhaltung. Als sich ein Schuldenberg von mindestens 1,8 Millionen Mark angehäuft hatte, zwei Hauptlieferanten wegen unbezahlter Rechnungen keine Schuhe schickten und Pfändungen liefen, schob er das Konkursverfahren hinaus. Ein Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Konkursverfahrens wurde 1996 mangels Masse vom Amtsgericht Neuruppin abgelehnt. Er habe eine Bugwelle unerledigter Dinge vor sich hergeschoben, räumte der Angeklagte ein.

Durch eine Absprache im Vorfeld des Verfahrens war der verhängte Strafrahmen für den Fall eines Geständnisses vereinbart worden, das einen langwierigen Prozeß ersparte. Der Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Er hat inzwischen einen Teilzeitvertrag als Angestellter einer Charlottenburger Baufirma. Wiedenhaupt war bis 1995 Mitglied der CDU-Fraktion. ADN

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