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Schwerstbehinderte zurück ins Heim

■ Gericht: Sozialamt muß Kosten für ambulante Pflege nicht zahlen

Bei einem geeigneten und zumutbaren Heimplatz haben Schwerstbehinderte keinen Anspruch auf ambulante Pflege in der eigenen Wohnung. Das gilt insbesondere, wenn die Betreuung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist, wie das Verwaltungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluß entschied. Das Gericht wies damit den Antrag der seit Geburt fast völlig spastisch gelähmten Annemarie Stickel (36) auf Übernahme der Kosten für die ambulante Betreuung ab. Die Klägerin hatte bis zum August 1997 in Heimen gelebt und dann ohne vorherige Kostenzusage des Sozialamtes eine Wohnung gemietet, wo sie von einem ambulanten Pflegedienst betreut wird. Die Betreuungskosten belaufen sich auf 21.000 Mark im Monat. Die Heimbetreuung kostete lediglich 10.000 Mark. Im Mai hatten Stickel und 70 weitere Personen das Rathaus Spandau besetzt. Stickel, die sich als Einzelgängerin bezeichnet, hatte Privatsphäre im Heim vermißt. ADN, taz

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