Granulat aus Föten gesetzeskonform

■ Entsorgungswirtschaft: Verarbeitung von ethischen Abfällen legal

Als „absolut gesetzeskonform“ hat der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) die durch die sogenannte Totgeburten-Affäre in die Kritik geratene Entsorgung von Klinikabfällen bezeichnet. Der Verband reagierte damit gestern auf einen Bericht des ARD-Magazins „Report“, wonach die Berliner Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaft KEG jahrelang Tot- und Fehlgeburten gemeinsam mit infektiösem Klinikmüll zu Granulat verarbeitet hat. Es entspreche den jeweiligen Landesgesetzen, die das Bestattungswesen regeln, daß zu den „ethischen Abfällen“ auch Föten, Tot- und Frühgeburten zählen, betonte der BDE. Ähnliche Regelungen gebe es in fast allen europäischen Nachbarländern. Eine solche Einstufung sei von den Verfassern der Gesetze „sicherlich mit Bedacht“ vorgenommen worden, so daß die derzeit abgegebenen Erklärungen von Politikern überraschten. Die moralische Verurteilung der KEG sei daher „absolut ungerechtfertigt“. ADN