■ Gleichstellungsbeauftragte vor Gericht: Nur Frauen sollen Gleichberechtigung erkämpfen
Berlin (taz) – In Nordrhein- Westfalen müssen Gleichstellungsbeauftragte von Kommunen weiblich sein. Das Landesarbeitsgericht in Hamm wies gestern die Klage eines Mannes ab, den die Stadt Neuenkirchen aufgrund seines Geschlechts nicht als Gleichstellungsbeauftragten haben wollte.
Das Gericht berief sich dabei auf eine vergleichbare Entscheidung, die es im April 1997 gefällt hatte. Damals lehnte es die Klage eines Berliners ab, der in der Gemeinde Porta Westfalica nicht Gleichstellungsbeauftragter werden durfte. Aus der Gemeindeordnung in NRW gehe ausdrücklich hervor, daß Städte und Gemeinden weibliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen hätten. Die Klage des abgelehnten Bewerbers aus Berlin liegt jetzt beim Bundesarbeitsgericht. Eine Entscheidung zu seinen Gunsten käme auch dem von der Stadt Neuenkirchen abgelehnten Bewerber zugute. Dieser wollte in Hamm außer den Prozeßkosten eine Entschädigung von 17.000 Mark erstreiten. hsp
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