: Kampf gegen Windräder
■ Weil sie den Radar beeinträchtigen, will die Bundeswehr zwei Windkraftanlagen abreißen
Zwei Windkraftanlagen im nordrhein-westfälischen Borgentreich droht die Abrißbirne. Sie seien eine Gefahr für „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“, befand das Verwaltungsgericht Minden und gab damit einer Klage der Bundeswehr statt. Diese hatte die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung für die vor zweieinhalb Jahren in Betrieb genommenen Anlage in Frage gestellt.
Begründung: Weil die Rotoren unliebsame Schatten auf die Radarschirme der nahe gelegenen militärischen Anlage Auenhausen würfen, seien die Piloten vor allem bei Tiefflügen gefährdet. Obwohl ein Gutachten, das das Düsseldorfer Wirtschaftsministerium bei der Dasa in Auftrag gegeben hatte, noch aussteht, soll die Demontage in diesen Tagen beginnen.
Das darf nicht sein, befanden nun Wirtschaftsminister Bodo Hombach (SPD) und Bauminister Michael Vesper (Grüne) und argumentieren mit einem ersten Zwischenbericht, der inzwischen vorliegt. Darin kommen die Gutachter zu dem Schluß, daß das Problem schon behoben wäre, wenn die Windräder zehn Meter niedriger wären. Hombach sieht darin eine Chance, die Anlage zu erhalten. Noch besser wäre es, bis Ende August zu warten, meint Vesper. Bis dahin soll der Abschlußbericht der Dasa-Gutachter vorliegen, der eventuell eine beide Seiten befriedigende Lösung biete. „Eine Demontage vor der endgültigen Klärung der tatsächlichen Beeinträchtigungen“, so der Bauminister, „käme einer Verschwendung von Steuergeldern gleich.“
Das Land hatte die Baukosten der Windkraftanlage in Höhe von 3,8 Millionen Mark mit einem Zuschuß von 400.000 Mark und einem zinsverbilligten Kredit in Höhe von einer Million Mark gefördert.
Doch die Bundeswehr bleibt eisern, obwohl mit einem Umbau auf die geringere Höhe genau der Zustand erreicht würde, den sie ursprünglich gebilligt hatte – vor der endgültigen Genehmigung durch die Baubehörde müssen ihr alle Pläne vorgelegt werden, die ihre Aktivitäten beinträchtigen könnten. „Das muß abgerissen werden“, sagt Rolf Pickhaus, Sprecher des Verteidigungsministeriums. „Die Rechtslage ist eindeutig.“
Die Betreiber Lothar Vössing und Josef Wolf wiederum weisen darauf hin, daß sie die Änderungen, für die es wirtschaftliche Gründe gegeben habe, ordnungsgemäß bei der zuständigen Baubehörde beantragt und genehmigt bekommen hätten. Trotzdem seien sie bereit, die Windräder zu verkleinern. Wenn der Verteidigungsminister stur bleiben sollte, würde dies das Aus für die gesamte Windkraftanlage bedeuten. Den Vorschlag der Bundeswehr, die Anlage in zwei Kilometer Entfernung wieder aufzubauen, kann sich die kleine GmbH der beiden Landwirte nicht leisten. „Dann bleiben uns fast 2,8 Millionen Mark Schulden bei den Banken“, sagt Vössing. Allenfalls gebe es eine Chance, Schadensersatz von der Baubehörde einzufordern, die 1995 die Baugenehmigung erteilt hatte. Dafür sei es jedoch zu spät, wenn die GmbH erst einmal in Konkurs gegangen sei. „Wir sind zu einer Verkleinerung der Windräder bereit, und das Gutachten belegt doch, daß kleinere Rotoren die Radaranlagen nicht mehr stören werden.“ David Schraven
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