■ Tochter beugt sich „öffentlichem Druck“: Sterbehilfe-Urteil wird nicht angewandt
Frankfurt/Main (AP) – Die Tochter einer Komapatientin, die das spektakuläre Urteil zur aktiven Sterbehilfe erwirkte, hat ihren Antrag auf Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahmen zurückgezogen. Das teilte das Amtsgericht Frankfurt gestern mit. Die 62jährige habe ihren Entschluß damit begründet, daß der „öffentliche Druck und der Medienrummel“ nach Bekanntwerden des OLG-Urteils zu groß geworden seien.
Das OLG hatte in einem heftig umstrittenen Urteil entschieden, daß ein Vormundschaftsgericht dem Abbruch der Sondenernährung von Komapatienten zustimmen darf, „wenn dies dem zuvor geäußerten oder dem mutmaßlichen Willen“ des Patienten entspricht „und ein bewußtes und selbstbewußtes Leben nicht mehr zu erwarten ist“.
Die 85jährige Mutter der Klägerin liegt seit 1997 bewußtlos in einem Frankfurter Krankenhaus. Nach einem Hirninfarkt kann sie sich nach Auskunft des OLG nicht mehr bewegen und nicht mehr kommunizieren.
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