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Wehklagen pro Kossak

■ Architektenkammer: Oberbaudirektor ist „Generalanwalt für urbane Lebensqualität“

Die Hamburgische Architektenkammer befürchtet den Niedergang der hanseatischen Baukunst. „Die Amtsperiode“ von Oberbaudirektor Egbert Kossak laufe zum Jahresende aus, ohne daß die Nachfolge „dieser wahrscheinlich wichtigsten Position in der Hamburger Verwaltung“ geklärt sei. Wohl um in dieser Sache Druck auf den Senat auszuüben, verschickte die Kammer gestern ein zweiseitiges Wehklage-Schreiben an die Hamburger Medien.

Darin stellt sie klar, daß ein Oberbaudirektor in Hamburg „unverzichtbar“ sei, denn dieser sei „der öffentliche Generalanwalt für Baukultur und urbane Lebensqualität“. Und: „Nur der Oberbaudirektor kann sicherstellen, daß die bauliche Entwicklung unserer Stadt einem durchdachten und zukunftsorientierten Konzept folgt und eine durchgängig hohe architektonische Qualität einhält.“

Die Kammer bedauert, daß „von seiten des Senats jede öffentliche Äußerung“ zur Neubesetzung der Stelle fehle und drängt darauf, die Nachfolge Kossaks „auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen“ zu lassen. Der 61jährige Kossak, der seit 1981 Oberbaudirektor ist, war in den vergangenen Wochen in die Kritik geraten, nachdem das renommierte Hamburger Architektenbüro gmp (von Gerkan, Marg und Partner) ihm „Amtsanmaßung“, „Mißbrauch“ und „Begünstigung“ bestimmter Architekturbüros vorgeworfen hatte (taz vom 9.7.98). Kossak seinerseits hat die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen und liebäugelt mit der Verlängerung seiner Amtszeit.

Die Stadtentwicklungsbehörde, Kossaks Arbeitgeberin, stellte gestern klar, daß die Stelle ausgeschrieben werde und der grüne Senator Willfried Maier im Herbst einen Vorschlag zur Besetzung abgeben werde. Dies sei der Architektenkammer vor Verschickung ihres Briefs bekannt gewesen. hh

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