: Rechtsextreme Parolen wider Willen
■ Ein Rostocker Privatradio wird verpflichtet, einen Wahlspot der „Republikaner“ zu senden
Berlin (taz) – „Meine Mutti wählt die Republikaner. Die tun was gegen Arbeitslosigkeit!“ wird demnächst eine Kinderstimme über den Rostocker Radiosender Ostseewelle verbreiten – verbreiten müssen, um genau zu sein. Denn der private Rundfunksender hatte sich gegen die Ausstrahlung des Hörfunk-Wahlkampfspots der „Republikaner“ gewehrt. Die rechtsextremistische Partei aber hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, die gestern in einer öffentlichen Verhandlung erteilt wurde.
Auf Grundlage des Landesrundfunkgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern und aufgrund der verfassungsgerichtlichen Zulassung der „Republikaner“ zur Bundestagswahl verdonnerte die 10. Zivilkammer des Rostocker Landgerichts den Sender gestern dazu, zwischen dem 31. August und dem 24. September die zehn inkriminierten 30-Sekunden-Spots der Partei zu senden.
„Zähneknirschend“, so Peer Haaks, Geschäftsführer der Ostseewelle, werde man sich an die Verfügung halten. Außerdem glaubt Haaks eine Ungerechtigkeit darin zu erkennen, daß Rundfunkveranstalter im Gegensatz zu Printmedien überhaupt verpflichtet seien, Wahlwerbung ins Programm zu nehmen. Die Ostseewelle steht mit ihrer Ablehnung nicht allein: Die privaten Fernsehsender RTL, Sat.1 und Pro 7 haben sich entschlossen, einen „Republikaner“-Spot nicht zu zeigen, in dem es heißt, Konrad Adenauer und Kurt Schumacher würden heute die „Republikaner“ wählen. Die ARD wird den Wahlspot zwar voraussichtlich am kommenden Montag ausstrahlen. Doch die fürs Erste vorgesehene Version enthält auch nicht die Aussage über Adenauer und Schumacher. csch
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