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Erpresser nach Mord an Nytsch vor Gericht

■ Händler soll Erpresserbriefe an sich selbst geschrieben haben / U-Häftling schweigt bisher

Oldenburg. Ein Gebrauchtwagenhändler aus Strücklingen (Kreis Cloppenburg) hat nach dem Mord an der elf Jahre alten Christina Nytsch im März 1998 mit Erpresserbriefen Angst und Schrecken in der Region verbreitet. In den an ihn selbst gerichteten Schreiben habe er verschiedene hohe Beträge gefordert, andernfalls weitere Kindermorde angedroht, sagte der Oldenburger Oberstaatsanwalt Gerhard Kayser am Dienstag auf dpa-Anfrage. Nun muß sich der 44jährige gemeinsam mit einer 41 Jahre alten mutmaßlichen Mittäterin wegen Vortäuschung einer Straftat und Störung des öffentlichen Friedens vor Gericht verantworten. Noch im September werde Anklage erhoben, sagte Kayser.

Nach den Ermittlungen hat die 41jährige insgesamt 60 Erpresserschreiben im Auftrag des Autohändlers geschrieben. Die Briefe und Karten wurden auch an Presseorgane und Familien in Strücklingen geschickt. Den ermittelnden Beamte sei schnell klar geworden, daß der mutmaßliche Erpresser des Mannes aus seinem sozialen Umfeld stammen mußte, erklärte Kayser. So seien sie auf die 41jährige Bekannte des Mannes aufmerksam geworden, die zugegeben habe, die Briefe verfaßt zu haben. Das Motiv sei nicht bekannt, da sich der 44jährige bislang zu dem Tatvorwurf nicht geäußert habe.

Der Mann sitzt derzeit in Untersuchungshaft, weil er versucht habe, seine Bekannte einzuschüchtern, sagte Kayser weiter. Für Vortäuschung einer Straftat ist laut Strafgesetzbuch ebenso wie für Störung des öffentlichen Friedens eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich. dpa

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