: Freispruch für die Post
■ Bundesdatenschützer: Sammelwut des Unternehmens verstößt nicht gegen Gesetz
Frankfurt/Main (AP) — Die Deutsche Post AG hat nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacobs mit der Vermarktung von Gebäudedaten doch nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Jacobs Sprecherin Helga Schumacher sagte am Montag nach einem Treffen mit Post- Vertretern, der Datenschutz sei von dem neuen Geschäft nicht berührt. Es gebe keine Zweifel an der Darstellung der Post, daß sie keine Personendaten erhebe.
Die Post hatte zuvor eingeräumt, daß sie die Daten von 16 Millionen Gebäuden nutze, um ihren Geschäftskunden einen neuen Direktmarketing-Dienst anzubieten. Darunter sind Angaben über die Art des Hauses, das Alter, die Lage sowie über das Vorhandensein und die Größe eines Gartens. Unternehmenssprecher Martin Dopychai sagte aber, anders als zunächst berichtet lasse die Post die Daten nicht von den Postboten erheben, sondern kaufe sie von einem legalen Datensammler, der Firma Schober Direktmarketing in Ditzingen. Hinzugefügt würden allerdings Angaben der Briefzusteller über eventuelle Werbe-Sperrschilder am Briefkasten. Daraus erstelle die Post das neue Angebot „Postwurf spezial“, bei dem Geschäftskunden ihre unadressierten Sendungen gezielter verteilen lassen können.
Nach dem Datenschutzgesetz ist es erlaubt, Daten aus allgemein zugänglichen Quellen zu erheben. Die Post war wegen der Datenvermarktung zuvor in die Kritik geraten. Politiker von CSU, FDP, SPD und Grünen waren davon ausgegangen, daß das Vorgehen datenschutzrechtlich bedenklich ist. Die CSU-Abgeordnete Renate Blank hatte die für die Marktaufsicht zuständige Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation aufgefordert, die Vorgänge zu überprüfen.
Diese lehnte das Ansinnen nun aber ab und wies darauf hin, daß das Postgesetz nicht berührt sei. Kommentar Seite 12
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