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Haft für Massenvergewaltigung

Die Jugendstrafkammer des Hamburger Landgerichts hat gestern neun Angeklagte wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung zweier 15 und 16 Jahre alter Mädchen zu Haftstrafen zwischen drei und sieben Jahren verurteilt. Zwei heute 19 Jahre alte Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen von 18 Monaten und zwei Jahren. Die aus Kasachstan und Rußland stammenden Männer im Alter zwischen 19 und 38 Jahren hatten in wechselnder Tatbeteiligung 1996 mehrfach zwei damals 15 und 16 Jahre alte Mädchen vergewaltigt. Die Opfer waren bedroht und eingeschüchtert worden. Alle Angeklagten müssen den Opfern Schmerzensgeld zahlen.

Die Kammer folgte im wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft und ging teilweise auch darüber hinaus. Bei der Verhandlung vor der Jugendstrafkammer war bis zum Urteil die Öffentlichkeit ausgeschlossen, da zwei der Angeklagten zur Tatzeit erst 17 Jahre alt waren. Der Ausschluß betraf auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Täter wie auch ihre Opfer sind Aussiedler, die 1993 nach Hamburg kamen und hier bis heute unter erheblichen Sprach- und Kontaktproblemen leiden.

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